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Taping Wann Vermittler Kundengespräche aufzeichnen müssen

Telefongespräch mit Kunden: Mit Inkrafttreten der neuen FinVermV müssen auch Gewerbeordnungsvermittler ihre Kommunikation aufzeichnen.
Telefongespräch mit Kunden: Mit Inkrafttreten der neuen FinVermV müssen auch Gewerbeordnungsvermittler ihre Kommunikation aufzeichnen. | Foto: imago images / PhotoAlto

Seit dem Start von Mifid II Anfang 2018 sind Finanzberater verpflichtet, Telefongespräche mit ihren Kunden aufzuzeichnen, sobald es darin um Wertpapieraufträge gehen könnte. Und nicht nur Telefonate. Auch andere elektronische Kommunikationswege wie Online-Chats, Videotelefonie oder E-Mails sind davon betroffen. Selbst wenn das Gespräch letztlich zu keinem Geschäftsabschluss führt – der Berater soll es aufzeichnen und fünf Jahre lang aufbewahren. Kunden dürfen der Aufzeichnung auch nicht widersprechen: Wem sie nicht passt, der erhält eben keine Wertpapierdienstleistungen per Telefon, sagt die Bafin.

Fast identische Pflichten kommen mit der kommenden Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) auch auf Vermittler mit Erlaubnis nach Paragraf 34f und 34h Gewerbeordnung (GewO) zu. Die überarbeitete FinVermV soll im August 2020 in Kraft treten. Laut einer Umfrage innerhalb des Maklerpools Fondsnet führt nicht einmal jeder zehnte Berater telefonische Beratungsgespräche. Trotzdem stehen die Pools beim sogenannten Taping schon in den Startlöchern. Sie haben die notwendige Technik teils schon im Haus und konnten bereits Erfahrungen sammeln.

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Denn viele Pools haben in ihrer Firmenfamilie ebenfalls ein Haftungsdach. Die dort gebundenen Vermittler unterliegen dem Kreditwesengesetz und müssen Fernkommunikation schon länger aufzeichnen. Fondsnet zum Beispiel arbeitet mit dem Haftungsdach BN & Partners Capital, Schwesterfirma innerhalb der Reuss-Private-Gruppe, zusammen. Die gebundenen Vermittler können auf einen digitalen Gesprächsrekorder zurückgreifen, den das Haftungsdach extern eingekauft hat.

Maklerpool-Chef Georg Kornmayer findet: „Das Taping kann die Beziehung zum Kunden schon belasten. Aber im Beratungsalltag ist es machbar.“ Auch wenn das Thema bei Beratern unbeliebt ist – es sei eine Sache der Gewöhnung. Kornmayers Tipp: Vermittler sollten sich die entsprechenden Dienstleister genau ansehen. Denn wenn Daten beim externen Anbieter einmal nicht abrufbar sein sollten, habe der Vermittler ein Problem.

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