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DZ Bank und WGZ Bank Bundeskartellamt genehmigt Bankenfusion

Andreas Mundt ist Präsident des Bundeskartellamtes.
Andreas Mundt ist Präsident des Bundeskartellamtes.
Das Bundeskartellamt hat die Fusion der Frankfurter DZ Bank mit der WGZ Bank aus Düsseldorf jetzt freigegeben. Eine entsprechende Erlaubnis erteilte das Bundeskartellamt zwar bereits vor sieben Jahren. Doch weil die Banken den Zusammenschluss damals nicht vollzogen hatten, musste das Vorhaben erneut angemeldet und geprüft werden.

Geändert hat sich in der Zwischenzeit wenig: Die DZ Bank und die WGZ Bank sind in erster Linie für die ihnen angeschlossenen Genossenschaftsbanken tätig. Ihnen bieten sie Zentralbankdienstleistungen an. Dazu zählen insbesondere Management-, Abwicklungs- und Consulting-Service. Außerdem stellen sie zentral IT-Infrastruktur bereit.


„Unsere Ermittlungen haben erneut gezeigt, dass die Genossenschaftsbanken diese Leistungen weitgehend entweder bei der DZ Bank oder bei der WGZ Bank beziehen“, erklärt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. „Die Institute haben zwischen diesen beiden Dienstleistern nicht gewechselt und dies auch nicht in Erwägung gezogen.“

Keine Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen

Die nachgefragten Dienstleistungen könnten zudem auch außerhalb der genossenschaftlichen Finanzgruppe bezogen werden. Mit einer „signifikanten Verschlechterung der Wettbewerbsbedingungen durch den Zusammenschluss“ sei daher nicht zu rechnen.

Das gelte laut Mundt auch für die Endkundenmärkte, an denen die DZ Bank und WGZ Bank beziehungsweise ihre Tochtergesellschaften auch selbst Finanzprodukte und -dienstleistungen anbieten: „ Auf den hiervon betroffenen Märkten – vor allem im Bereich Firmenkundengeschäft, Immobilien- und Baufinanzierung, Finanzmarktdienstleistungen sowie des Investmentbankings – stehen sie in direktem Wettbewerb mit einer Vielzahl anderer Anbieter außerhalb der genossenschaftlichen Bankengruppe.

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