Ein Register wird es wohl nicht geben Das plant die Bundesregierung in Sachen Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie
Die Idee eines zentralen Registers, in dem alle von Banken vergebenen Wohnimmobilienkredite erfasst werden sollen, ist wohl ad acta gelegt. Entsprechende Informationen waren zu Wochenbeginn aus aus dem Bundesfinanzministerium bekannt worden. Das Kreditregister entspringt Empfehlungen, die der Ausschuss für Finanzstabilität im vergangenen Jahr ausgesprochen hatte. Auf seinen Empfehlungen basiert auch die Gesetzesinitiative, über die jetzt berichtet wurde.
Anfang der Woche hieß es aus dem Bundesfinanzministeriums, dass die Bundesregierung noch in dieser Wahlperiode ein Gesetz plant, um Instrumente zu schaffen, die Preisblasen am deutschen Immobilienmarkt entgegenwirken sollen. Im Falle einer Marktüberhitzung sollten Obergrenzen für den Fremdfinanzierungsanteil bei Immobilienkrediten bestimmt werden können. Außerdem sollten im Falle von Immobilienblasen Vorgaben zu Rückzahlungsfristen und Mindestrückzahlungssummen zum Tragen kommen.
Dass das Kreditregister jetzt offenbar nicht mehr zu den geplanten Maßnahme gehört, habe unter Bankenvertretern für Erleichterung gesorgt, berichtet die F.A.Z.: Es erspart den Instituten einen hohen bürokratischen Aufwand.