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Aktualisiert am 21.02.2023 - 11:13 UhrLesedauer: 8 Minuten

Gender Pay Gap in der Versicherungsbranche „Mit einer Differenz von 1.000 Euro hätte ich nie gerechnet"

Gabriele Gamroth-Günther leitet eine Kraftfahrtschadenabteilung bei den VGH Versicherungen in Göttingen.
Gabriele Gamroth-Günther leitet eine Kraftfahrtschadenabteilung bei den VGH Versicherungen in Göttingen.

DAS INVESTMENT: Wie kam es zum Rechtsstreit mit Ihrem Arbeitgeber, der VGH Versicherung?

Gabriele Gamroth-Günther: Im Sommer 2018 nahm ich meinen Auskunftsanspruch nach dem neuen Entgelttransparenzgesetz wahr. Ich ließ mein Gehalt mit denen der Männer in ähnlichen Positionen vergleichen und erfuhr, dass mein monatliches Bruttogehalt 1.006 Euro niedriger ist als das Mediangehalt der Männer in vergleichbaren Positionen. Daraufhin sprach ich den Arbeitgeber auf diesen Missstand an. Ich ging nämlich davon aus, dass die Personalverantwortlichen umgehend reagieren würden. Als jedoch nichts geschah, klagte ich, um ein diskriminierungsfreies Gehalt zu bekommen.

Könnte der Gehaltsunterschied nicht auch den besseren Leistungen Ihrer männlichen Kollegen geschuldet sein?

Gamroth-Günther: Meine Leistung entspricht ohne Zweifel der meiner männlichen Kollegen.

Wie ging es mit dem Rechtsstreit weiter?

Gamroth-Günther: Ich ging durch alle Instanzen, vom Arbeitsgericht über das Landesarbeitsgericht bis hin zum Bundesarbeitsgericht. Dieses fällte ein Grundsatzurteil zu meinen Gunsten. Die Details sollte allerdings wieder das Landesarbeitsgericht Niedersachsen klären. Dieses sprach mir 1.006,60 Euro brutto zu, die Differenz zum Mediangehalt der Männer – aber nur für sechs Monate. Denn man kann in Deutschland nur rückwirkend klagen. Danach änderte sich aber nichts, ich verdiente weiterhin weniger als die Männer. Also klagte ich Anfang 2019 erneut vor dem Arbeitsgericht Göttingen. Das Arbeitsgericht sprach mir aber nicht die volle Gehaltsdifferenz zu. Denn es berücksichtigte die Gehaltserhöhung von 300 Euro, die ich im Februar 2019 bekommen habe. Dass auch die Gehälter meiner männlichen Kollegen erhöht wurden, ließen die Richter allerdings unberücksichtigt.

Dann hätten Sie erneut Auskunft einholen und die Lohnlücke nachweisen müssen.

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Gamroth-Günther: Das ist nicht so einfach. Denn den Auskunftsanspruch hat man zunächst nur alle drei, dann alle zwei Jahre. Also konnte ich mir zwar denken, dass auch die männlichen Kollegen eine Gehaltserhöhung bekamen, belegen konnte ich das jedoch nicht. Allerdings gibt sogar die VGH zu, dass mit längerer Führungserfahrung sich die Gehaltsschere zwischen Männern und Frauen vergrößert.

Findet die VGH das gerecht?

Gamroth-Günther: Das müssen Sie die VGH fragen. Der Versicherer begründet dies mit den unterschiedlichen Erwerbskarrieren von Männern und Frauen. Frauen würden familienbedingt häufiger im Job pausieren oder Teilzeit arbeiten, so die Argumentation.

Trifft das denn auf Sie zu?

Gamroth-Günther: Nicht wirklich. Ich habe zwar zwei Kinder, habe aber die Elternzeit sehr kurz gehalten und ansonsten fast immer Vollzeit gearbeitet. Denn ich arbeite gerne.

Trotzdem hätte ein Mann, der seine Führungskarriere zeitgleich mit Ihnen gestartet, aber gar keine Elternzeit genommen hätte, Ihnen ein bis zwei Jahre an Führungserfahrung voraus. Könnte das nicht sein höheres Gehalt erklären?

Gamroth-Günther: Ich bin seit 25 Jahren bei der VGH tätig, zehn Jahre davon als Führungskraft. Die Frage hier ist also, ob der Unterschied zwischen 20 und 25 Berufsjahren wirklich so groß ist. Das fragte sich übrigens auch das BAG. Es stellte fest, dass man in den ersten Berufsjahren zwar sehr viel lernt. Mit zunehmender Berufserfahrung wird diese Lernkurve aber immer flacher, sodass nach 20 bis 25 Berufsjahren ein paar Jahre mehr nicht wirklich ins Gewicht fallen. Und was man nach zehn Jahren Führungserfahrung nicht beherrscht, wird man vermutlich auch nach zwei weiteren Jahren nicht lernen.

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