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ELTIFs BVI über neue Regeln für langfristige Investmentfonds

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Attraktivität von ELTIFs

ELTIFs könnten die Nachfrage von Privatanlegern nach langfristigen Substanzanlagen bedienen und das eingesammelte Kapital zum Erhalt und Ausbau von Infrastruktur nutzen. Der EU-Rahmen für ELTIFs bietet jedoch bislang kaum Vorteile gegenüber herkömmlichen AIFs. Um langfristige Investitionen zu fördern, möchte die EU-Kommission ELTIFs im Rahmen ihrer Kapitalmarktunion zum Erfolg verhelfen. Daher ergibt sich hier vielleicht eine zweite Chance für den ELTIF.

Vorschläge der ESMA

Die ESMA hat bis zum 14. Oktober 2015 Vorschläge für implementierende Maßnahmen der ELTIF-Verordnung konsultiert. Diese umfassen zum Beispiel Regelungen zur Laufzeit des ELTIF sowie zum Desinvestitionsplan, den der ELTIF-Manager vor Ende der Laufzeit des ELTIF der Aufsichtsbehörde vorlegen muss. Der BVI schlägt in einer Stellungnahme unter anderem vor, für die Bewertung der Vermögensgegenstände des ELTIF vor Veräußerung die Regeln der AIFM-Richtlinie anzuwenden.

Für den Desinvestitionsplan des ELTIF sollten zudem nur die Marktrisiken evaluiert werden müssen und nicht die politischen oder rechtlichen Risiken oder die Abhängigkeit potentieller Käufer von externer Finanzierung.

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