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Erfahrungsbericht „Beim Ex-post-Kostenausweis liegt vieles im Argen“

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Wann wird der Ex-post-Kostenausweis fällig?

Ein ganz anderes Bild zeichnet sich hingegen für unser Haftungsdach- und unser Vermögensverwaltungsinstitut ab. Beide Gesellschaften verfügen über eine Zulassung nach Paragraf 32 Kreditwesengesetz (KWG). Sie sind damit unmittelbare Adressaten von Mifid II und den seit 2018 geltenden Transparenzvorschriften. Offene Fragen gibt es nach wie vor viele, Antworten sucht man häufig vergebens.

So ist unter anderem unklar, zu welchem Zeitpunkt der Ex-post-Bericht an die jeweiligen Kunden auszuhändigen ist. Die europäische Aufsichtsbehörde Esma hat sich bisher nur mit einem wenig erhellenden Hinweis an der Diskussion beteiligt: Man erwarte, dass die Berichte möglichst frühzeitig („as soon as possible“) nach Ablauf eines Jahres nach Beginn der laufenden Geschäftsbeziehung zur Verfügung gestellt werden.

Fragt sich bloß, wann eine Geschäftsbeziehung im Einzelfall beginnt. Beim Erstgespräch? Bei der ersten Produktempfehlung? Im Vorfeld oder erst nach Abschluss eines Vermögensverwaltungsvertrages?

Aus der wenig konkreten Vorgabe der Esma scheinen viele Marktteilnehmer die freimütige Schlussfolgerung gezogen zu haben: Der erste Ex-post-Bericht sei nicht vor dem 31. Dezember 2019 fällig. Ob es wirklich ratsam ist, aufsichtsrechtliche Bestimmungen so weit auszureizen, darf bezweifelt werden. Sinnvoller erscheint es uns, nach der bewährten Methode „so früh wie möglich“ zu verfahren. Gerade auch im Interesse der Kunden.

Daten sammeln – jeder löst das Problem für sich

Die größte Herausforderung bei der Erstellung des Ex-post-Berichts liegt unseres Erachtens indes in der rechtzeitigen und vollständigen Datensammlung aller Kostenbestandteile sämtlicher Finanztitel und Finanzdienstleistungen, die ein Kunde im Depot hält oder bezieht, sowie im Aggregieren der Positionen. Hier liegt der Hase im Pfeffer. Denn um diese komplexe Aufgabe zu bewältigen, bedarf es eines sauberen und koordinierten Zusammenwirkens von Emittenten/Produktgebern, Depotverwahrstellen und Beratern/Verwaltern. Der Wille dazu scheint überall gegeben, jedoch fehlt es an einheitlichen Vorlagen und belastbaren Erfahrungswerten. So ziemlich jeder scheint momentan noch zu sehr damit beschäftigt zu sein, den eigenen Pflichten nachzukommen, bevor er sich um seine jeweiligen Kooperationspartner kümmern kann.