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Vermögensverwalter rät zur ganzheitlichen Beratung ETF-Depot neu ordnen – und die Hausverwaltung gleich mit

Unterschiedliche Generationen
Unterschiedliche Generationen: Vermögensverwalter Timon Heinrich hat Tipps für die Vermögenswerte einer Familie. | Foto: Pexels

Der Fall

Herbert Buchegger ist 46 Jahre alt und seit 15 Jahren verheiratet. Das Paar hat zwei gemeinsame Kinder (7 und 12 Jahre) und seine Frau ein 18 Jahre altes Kind aus einer früheren Beziehung. Die Familie wohnt zur Miete. Bucheggers Vermögen umfasst einige Venture-Capital-Fondsbeteiligungen und mit weiteren Partnern eine VC-Gesellschaft. Alles zusammen ist rund 2 Millionen Euro wert.

Hinzu kommen zwei vor 2005 abgeschlossene, klassische Lebensversicherungen, die monatlich mit insgesamt 500 Euro bespart werden, und ein selbst zusammengestelltes ETF-Portfolio. Darin liegen vier ETFs wie unten angegeben mit einem Gesamtwert von 900.000 Euro. Mit einem Partner hat er in Berlin ein Mietshaus für 2,5 Millionen Euro gekauft und zu 80 Prozent finanziert. Der Partner kümmert sich entgeltlich um die Hausverwaltung. Jetzt will Herr Buchegger wissen, ob er mit seinem selbst zusammengestellten ETF-Portfolio gut aufgestellt ist.

Der Vorschlag

Seit jeher arbeiten wir nach dem Motto „Hören. Handeln. Halten.“. So haben wir zunächst Fragen gestellt, worauf es dem Interessenten wirklich ankommt. Er war erstaunt, dass wir ihm auf seine vermeintlich einfache Frage bezüglich seines ETF-Portfolios keine einfache Antwort geben wollten. Stattdessen sind wir an einer ganzheitlichen Beratung interessiert.

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Deshalb erfassten wir zunächst online seine familiäre Situation und die Basisdaten in unserem H&H-Vermögenscockpit (ein sehr gutes Produkt von Wealthpilot aus München). In einem anschließenden Videotelefonat ergab sich Folgendes:

  • Das gesamte Vermögen ist auf seinen Namen investiert.
  • Es gab bisher keine Schenkungen von ihm an seine Frau oder die Kinder.
  • Die Eheleute haben bisher keine testamentarische Regelung, Patientenver fügungen und Vorsorgevollmachten.
  • Die Ehefrau kümmert sich nicht um Finanzen.
  • Bank- und Versicherungsgeschäfte wickelt er bisher ohne persönliche Beratung online ab.

Ohne selber Steuer- oder Rechtsberatung zu betreiben, wiesen wir auf einige wichtige Punkte hin: Im Fall seines Todes würden die Erbschaftsteuerfreibeträge im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge voraussichtlich nicht ausreichen. Das ist ein Fall für einen Steuerberater und Rechtsanwalt. Bei anderen Störfällen, zum Beispiel lange Krankheit, Geschäftsunfähigkeit oder Koma, wäre seine Frau mit der Vermögenssorge überfordert.

Unser Privatsekretariat bietet gegen Pauschalhonorar an, alle Informationen an einem Ort parat zu haben und im Sinne des Vermögensinhabers zu handeln. Und am Ende überwiegt es den vermeintlichen Preisvorteil bei Online-Abschlüssen, wenn man Sachversicherungen regelmäßig überprüft und steuerlich geförderte Kapitalversicherungen nutzt. Der seit diesem Jahr in Berlin geltende Mietendeckel birgt für Eigentümer und Hausverwalter erhebliche Haftungsrisiken. Insofern ist zu überdenken, ob man nicht sicherheitshalber eine professionelle Hausverwaltung hinzuzieht.