Suche Event Calendar Icon EVENTKALENDER Newsletter Icon Newsletter Icon Newsletter Abonnieren
Das Tool für Profis und solche, die es werden wollen – jetzt die DAS INVESTMENT Fonds-Analyse-App installieren.

Ex-MEG-Mitarbeiter wehren sich gegen Steuernachzahlung

in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten
Ex-MEG-Chef Mehmet Göker
Ex-MEG-Chef Mehmet Göker
Wie Anfang der Woche bekannt wurde, hat der Insolvenzverwalter Fritz Westhelle 112 Mahnbescheide an die ehemaligen Versicherungsvermittler verschickt. Darin fordert er die Ex-MEGler auf, Lohnsteuern und Solidaritätszuschläge, die der Finanzvertrieb 2007 für sie ans Finanzamt überwies, zurück zu zahlen. Dadurch will er insgesamt 680.000 Euro zusammenbekommen, die in die Insolvenzmasse fließen werden.

Nun haben die betroffenen Mitarbeiter laut einem Bericht der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) Widerspruch gegen die Mahnbescheide eingelegt.

Die Vorgehensweise des Insolvenzverwalters Fritz Westhelle sei „hanebüchen“, erklärte Kasseler Rechtsanwalt Roland Wille, der die MEGler vertritt, gegenüber der HNA. Seine Klienten seien „arglistig getäuscht“ worden. Die Mitarbeiter hätten die Vereinbarung zur Steuerrückzahlung nur unterschrieben, weil sie massiv unter Druck gesetzt worden wären. MEG habe andernfalls mit einer Kündigung gedroht. Außerdem fehle auf der Vereinbarung die Unterschrift des Arbeitgebers. Dies verstoße gegen den Sinn einer Vereinbarung, die ja ein zweiseitiger Vertrag sei, so Wille weiter.

Des Weiteren müssten in den Bescheiden die Ansprüche konkret dargelegt werden, meint Wille. Es müssten genaue Summen für jeden einzelnen Monat genannt werden, für den man eine Rückerstattung der Lohnsteuer verlangt. Er glaube nicht, dass das angesichts der chaotischen Buchführung bei der MEG jetzt noch möglich sei, sagte der Anwalt zur HNA.

Manche MEGler sind zudem der Meinung, dass sie sogar noch Ansprüche an ihren Ex-Arbeitgeber haben, schreibt HNA. Denn als selbständige Vertreter wurden ihnen vom Honorar für vermittelte Versicherungen Kosten für Sekretärin, Büro, Datensätze und Computernutzung abgezogen. Wenn sie aber Angestellte waren, dann hätten sie diese Betriebskosten nicht tragen müssen.

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
PDF nur für Sie. Weitergabe? Fragen Sie uns.
Newsletter Titelbild
Ja, ich möchte den/die oben ausgewählten Newsletter mit Informationen über die Kapitalmärkte und die Finanzbranche, insbesondere die Fonds-, Versicherungs-und Immobilienindustrie abonnieren. Hinweise zu der von der Einwilligung mitumfassten Erfolgsmessung, dem Einsatz der Versanddienstleister June Online Marketing und Mailingwork, der Protokollierung der Anmeldung, der neben der E-Mail-Adresse weiter erhobenen Daten, der Weitergabe der Daten innerhalb der Verlagsgruppe und zu Ihren Widerrufsrechten finden Sie in der Datenschutzerklärung. Diese Einwilligung können Sie jederzeit für die Zukunft widerrufen.
+
Anmelden
Tipps der Redaktion