Ex-MEG-Mitarbeiter wehren sich gegen Steuernachzahlung
Ex-MEG-Chef Mehmet Göker
Wie Anfang der Woche bekannt wurde, hat der Insolvenzverwalter Fritz Westhelle 112 Mahnbescheide an die ehemaligen Versicherungsvermittler verschickt. Darin fordert er die Ex-MEGler auf, Lohnsteuern und Solidaritätszuschläge, die der Finanzvertrieb 2007 für sie ans Finanzamt überwies, zurück zu zahlen. Dadurch will er insgesamt 680.000 Euro zusammenbekommen, die in die Insolvenzmasse fließen werden.
Nun haben die betroffenen Mitarbeiter laut einem Bericht der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) Widerspruch gegen die Mahnbescheide eingelegt.
Die Vorgehensweise des Insolvenzverwalters Fritz Westhelle sei „hanebüchen“, erklärte Kasseler Rechtsanwalt Roland Wille, der die MEGler vertritt, gegenüber der HNA. Seine Klienten seien „arglistig getäuscht“ worden. Die Mitarbeiter hätten die Vereinbarung zur Steuerrückzahlung nur unterschrieben, weil sie massiv unter Druck gesetzt worden wären. MEG habe andernfalls mit einer Kündigung gedroht. Außerdem fehle auf der Vereinbarung die Unterschrift des Arbeitgebers. Dies verstoße gegen den Sinn einer Vereinbarung, die ja ein zweiseitiger Vertrag sei, so Wille weiter.
Des Weiteren müssten in den Bescheiden die Ansprüche konkret dargelegt werden, meint Wille. Es müssten genaue Summen für jeden einzelnen Monat genannt werden, für den man eine Rückerstattung der Lohnsteuer verlangt. Er glaube nicht, dass das angesichts der chaotischen Buchführung bei der MEG jetzt noch möglich sei, sagte der Anwalt zur HNA.
Manche MEGler sind zudem der Meinung, dass sie sogar noch Ansprüche an ihren Ex-Arbeitgeber haben, schreibt HNA. Denn als selbständige Vertreter wurden ihnen vom Honorar für vermittelte Versicherungen Kosten für Sekretärin, Büro, Datensätze und Computernutzung abgezogen. Wenn sie aber Angestellte waren, dann hätten sie diese Betriebskosten nicht tragen müssen.
Nun haben die betroffenen Mitarbeiter laut einem Bericht der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen (HNA) Widerspruch gegen die Mahnbescheide eingelegt.
Die Vorgehensweise des Insolvenzverwalters Fritz Westhelle sei „hanebüchen“, erklärte Kasseler Rechtsanwalt Roland Wille, der die MEGler vertritt, gegenüber der HNA. Seine Klienten seien „arglistig getäuscht“ worden. Die Mitarbeiter hätten die Vereinbarung zur Steuerrückzahlung nur unterschrieben, weil sie massiv unter Druck gesetzt worden wären. MEG habe andernfalls mit einer Kündigung gedroht. Außerdem fehle auf der Vereinbarung die Unterschrift des Arbeitgebers. Dies verstoße gegen den Sinn einer Vereinbarung, die ja ein zweiseitiger Vertrag sei, so Wille weiter.
Des Weiteren müssten in den Bescheiden die Ansprüche konkret dargelegt werden, meint Wille. Es müssten genaue Summen für jeden einzelnen Monat genannt werden, für den man eine Rückerstattung der Lohnsteuer verlangt. Er glaube nicht, dass das angesichts der chaotischen Buchführung bei der MEG jetzt noch möglich sei, sagte der Anwalt zur HNA.
Manche MEGler sind zudem der Meinung, dass sie sogar noch Ansprüche an ihren Ex-Arbeitgeber haben, schreibt HNA. Denn als selbständige Vertreter wurden ihnen vom Honorar für vermittelte Versicherungen Kosten für Sekretärin, Büro, Datensätze und Computernutzung abgezogen. Wenn sie aber Angestellte waren, dann hätten sie diese Betriebskosten nicht tragen müssen.
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