FinVermV-Entwurf und Bafin-Aufsicht „Nur 2 Prozent der 34f-Vermittler werden sich eine eigene Lizenz holen“

Für Teilnehmer des deutschen Finanzvertriebs gab es in der vergangenen Woche gleich zwei regulatorische Großereignisse. Beide greifen maßgeblich in den Markt ein – denn sie enthalten Rahmenbestimmungen, die den rund 38.000 Finanzvermittlern mit Gewerbewordnungs-Erlaubnis den weiteren Weg abstecken.
Erstens stellte das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den überarbeiteten Entwurf einer neuen Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) vor. Den ersten Entwurf hatte es im vergangenen November präsentiert. Die FinVermV definiert das Terrain, in dem sich Finanzvermittler mit Zulassung nach Gewerbeordnung (GewO) bei ihrer Tätigkeit bewegen dürfen. Ihre Regeln sind etwas weniger strikt als die Regeln für Banken und Vermögensverwaltern, die eine umfangreichere Lizenz nach Kreditwesengesetz (KWG) benötigen.
Zweitens kam zeitnah zum FinVermV-Entwurf aus dem Bundesfinanzministerium (BMF) ein Eckpunktepapier. Es bekräftigte den Plan der großen Koalition, all jene nach Gewerbeordnung tätigen Finanzvermittler unter die Kontrolle der Finanzaufsichtsbehörde Bafin zu bringen. Bislang sind die Industrie- und Handelskammern (IHKs) und Gewerbeämter zuständig. Das BMF veröffentlichte auch einen Zeitplan: Ab Jahresbeginn 2021 soll die Bafin die Aufsicht übernehmen.
Aktuell ist in etwa Halbzeit beim aktuellen Regierungsbündnis aus CDU/CSU und SPD. Der Koalitionsvertrag wird in dem Zug wie geplant von allen Beteiligten evaluiert. Das mag mit Grund dafür sein, dass sich nach langem Warten aktuell auch in puncto Finanzvertrieb viel tut. Wir haben uns in der Branche umgehört.