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Aktualisiert am 13.08.2019 - 09:54 Uhrin NewsLesedauer: 3 Minuten

BMF gibt bekannt 34f-Vermittler sollen 2021 unter Bafin-Aufsicht kommen

Bafin-Gebäude in Frankfurt. Ab 2021 soll die Bafin auch Finanzanlagenvermittler beaufsichtigen.
Bafin-Gebäude in Frankfurt. Ab 2021 soll die Bafin auch Finanzanlagenvermittler beaufsichtigen. | Foto: Kai Hartmann Photography / BaFin

Jetzt wird es offenbar ernst: Ab 2021 soll die deutsche Finanzaufsichtsbehörde Bafin die Aufsicht über alle Finanzanlagenvermittler und auch über Honorar-Finanzanlagenberater übernehmen. Das teilt das Bundesfinanzministerium in einem Eckpunktepapier mit.

Einen entsprechenden Plan hatten die Regierungsparteien CDU/CSU und SPD bereits in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. Jetzt nimmt das Vorhaben konkrete Gestalt an: Zum 1. Januar 2021 sollen alle Vermittler, die mit einer Erlaubnis nach den Paragrafen 34f und 34h Gewerbeordnung tätig sind, nicht mehr von den Industrie- und Handelskammern und Gewerbeämtern kontrolliert werden, sondern wie Banken und große Finanzdienstleister von der Bafin selbst.

So sieht der Plan aus

In seinem aktuellen Schreiben nennt das Ministierum Details:

  • Die rechtliche Grundlage, auf der jetzige 34f- und 34h-Vermittler tätig sind, soll nicht mehr die Gewerbeordnung, sondern das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sein. Ehemalige Gewerbeordnungs-Vermittler arbeiten aber weiterhin nach anderen Regeln als traditionelle Bafin-regulierte Finandienstleister.
  • Die Bestimmungen aus der im Herbst erwarteten neuen Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) halten dann Einzug ins WpHG. Die Regeln sollen sich dabei nicht verschärfen.
  • Erlaubnisse nach Gewerbeordnung bleiben zunächst gültig - so lange, bis die Bafin die jeweiligen Inhaber überprüft hat. Dies soll für alle Teilnehmer innerhalb von zwei bis fünf Jahren ab Januar 2021 geschehen.
  • Vertriebsorganisationen sind als erstes an der Reihe. Für sie gelten außerdem strengere Regeln als für Kleinbetriebe.
  • Die Bafin will die Vermittler selbst prüfen und nicht auf externe Wirtschaftsprüfer zurückgreifen. Die Kosten dafür sollen nicht höher sein als zuvor. Alle Prüfungen sollen weitgehend digital und nach einem Standardprozess ablaufen.
  • Prüfungen erfolgen nur noch für Vertriebsgesellschaften in einem jährlichen Turnus. Kleinere Finanzdienstleister sollen anlassbezogen überprüft werden. Nach einer jährlich einzureichenden Selbsterklärung entscheidet die Bafin, wann und wer geprüft wird.
  • Die neue Form der Aufsicht soll sich über eine Umlage unter allen betroffenen Teilnehmern und außerdem über Gebühren für Erlaubnisse und Erstattung entstandener Prüfungskosten finanzieren.
  • Sachkundeprüfungen nehmen auch weiterhin die Industrie- und Handelskammern ab. Wer seine Sachkunde bereits nachgewiesen hat oder der Alte-Hasen-Regelung unterfällt, braucht das nicht noch einmal zu tun.
  • 34f- und 34h-Vermittler müssen auch in Zukunft nicht der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierdienstleistungsunternehmen (EdW) beitreten.

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Neue Möglichkeit für Großvertriebe

Laut Bundesfinanzministerium ist noch eine weitere Tätigkeitsgrundlage für jetzige 34f-Vermittler angedacht, die in erster Linie für große Marktteilnehmer interessant sein könnte. Sie steht allerdings unter einem Vorbehalt: Vertriebsgesellschaften sollen wie ein Haftungsdach auftreten und vertraglich gebundene Vermittler beschäftigen können. Wer auf Rechnung und Haftung der Gesellschaft arbeitet, würde dann keine eigene Erlaubnis benötigen.

Der Haken: Dabei müssten die Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherer mitspielen. Sie müssten den neuen Haftungsdächern den notwendigen Versicherungsschutz gewährleisten. Ob die Regelung zustande kommt, wird mithin der Markt entscheiden. Alternativ, heißt es vom BMF, könnten Vermittler etwa aus Strukturvertrieben auch weiter als selbstständige Einzelunternehmer auftreten.

Gegen die geplante Übertragung der 34f-Vermittler auf die Bafin waren betroffene Marktteilnehmer und Verbände lange Sturm gelaufen. Erst kürzlich hatten Maklerpools in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Finanzdienstleistungen AfW einen eigenen Gegenvorschlag zur Aufsicht über Finanzanlagenvermittler veröffentlicht. 

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