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Fondsmanager und Anleger aufgepasst Investmentsteuerreform 2018: Das ändert sich bei offenen Immobilienfonds

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Institutionelle Fonds: Wahl zwischen Transparenz oder Steuerpflicht auf Fondsebene

Im Gegensatz zu Publikumsfonds gibt es bei Fonds für institutionelle Investoren die Möglichkeit der Wahl: Fonds können entweder als steuerlich transparente Vehikel konzipiert werden (Spezial-Investmentfonds) oder als steuerpflichtige Vehikel (Investmentfonds). Grundsätzlich wird zunächst immer versucht, die steuerlich transparente Variante zu wählen, da so die Körperschaftsteuer in Höhe von 15 Prozent auf inländische Einkünfte vermieden werden kann.

Die Entscheidung, ob sich ein Fonds für oder gegen die steuerliche Transparenz entscheiden sollte, hängt allerdings noch von weiteren Faktoren ab. Dazu zählen beispielsweise der Anlegertypus und die Frage, wo der Fonds schwerpunktmäßig investiert. Pensionskassen und Versorgungswerke beispielsweise werden in beiden Regimen wie bisher begünstigt und ihre erzielten Erträge sind grundsätzlich steuerfrei. Auch Kirchen und Stiftungen sind steuerbefreit.

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Fonds für Versicherer sollten Transparenz-Status wählen

Lebens- und Krankenversicherungen sind dagegen nicht grundsätzlich steuerbefreit. Sie können zwar ihre steuerpflichtigen Gewinne aufgrund von Gestaltungsspielräumen sehr niedrig halten. Aber wenn sie in Fonds mit mehrheitlich deutschen Immobilien investieren, sollten sie dennoch den Transparenz-Status wählen. Ansonsten droht eine Besteuerung auf Fondsebene.

Dies ist allerdings nicht zwangsläufig als Worst-Case-Szenario zu werten: Denn durch die Beschränkung der Steuerpflicht auf inländische Immobilien- beziehungsweise Beteiligungserträge sind Konstellationen denkbar, in denen der steuerbegünstigende Effekt aus der pauschalen Teilfreistellung die zusätzliche Steuerbelastung auf Fondsebene übersteigt. Dies gilt insbesondere bei Fonds mit Auslandsschwerpunkt. 

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