Fondssteuer-Serie Teil 1 WenigerDatenum Anlegerbesteuerung zuermitteln
Künftig 4 Daten statt heute 33 sollen ausreichen, um die Anlegerbesteuerung zu ermitteln. Ziel der Reform des Investmentsteuergesetzes ist also die Vereinfachung. Was alles neu geregelt wird, erklären die Rechtsanwältinnen Claudia Klümpen-Neusel und Juliette Gill von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Warth & Klein Grant Thornton. Teil 1 einer Serie.