LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in VersicherungenLesedauer: 2 Minuten

Kfz-Versicherungen Großer Fahrerkreis erhöht Beitrag um fast 180 Prozent

Autofahrer
Autofahrer: Je mehr Personen als Fahrer eines Pkw eingetragen sind, desto teurer wird in der Regel die Kfz-Versicherung. | Foto: Foto von Maksim Goncharenok von Pexels

„Grundsätzlich dürfen Personen nur dann einen Pkw nutzen, wenn sie im Kfz-Versicherungsvertrag angegeben sind“, heißt es aktuell von den Betreibern von Deutschlands größtem Vergleichsportal Check24. Fahrberechtigte können demnach entweder namentlich benannt oder über ihre familiäre Zugehörigkeit angegeben werden.

Daneben kann auch ein größerer Fahrerkreis eingetragen werden. Doch dabei gelte zu beachten: Die Kfz-Versicherung wird in der Regel umso teurer, je mehr Personen den Pkw fahren dürfen. Denn dadurch steigt statistisch das Unfallrisiko. Ein beliebiger Fahrerkreis verteuere die Kfz-Versicherung im Durchschnitt um 179 Prozent.

Durchschnittliche Rabatte und Aufschläge in der Kfz-Versicherung >>Vergrößern!Grafik: CHECK24

Hallo, Herr Kaiser!

Das ist schon ein paar Tage her. Mit unserem Newsletter „DAS INVESTMENT Versicherungen“ bleiben Sie auf dem neuesten Stand! Zweimal die Woche versorgen wir Sie mit News, Personalien und Trends aus der Assekuranz. Kostenlos und direkt in Ihr Postfach.

„Besonders wenn Fahranfänger in die Kfz-Versicherung ihrer Eltern aufgenommen werden und dadurch der Beitrag steigt, lohnt sich ein Anbietervergleich“, sagt Tobias Stuber, Geschäftsführer Kfz-Versicherungen bei Check24. „Die Aufschläge für junge Fahrende unterscheiden sich zwischen einzelnen Versicherern deutlich.“

Beitragsanpassungen
und Vertragsstrafen

Verursacht jemand einen Unfall und ist nicht in der Kfz-Versicherung eingetragen, greift die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung trotzdem. Bei Falschangaben kann es aber trotzdem teuer werden. In diesem Fall berechnet der Kfz-Versicherer den Beitrag für das betreffende Versicherungsjahr neu und fordert den Differenzbetrag nach.

Je nach Versicherer können zusätzliche Vertragsstrafen beispielsweise in Höhe eines Jahresbeitrags fällig werden. Auch die Fahrenden kann die Versicherung in Regress nehmen – bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch in voller Schadenshöhe. Notfälle sind aber ausgenommen: Bei Kreislaufproblemen beispielsweise darf eine weitere Person das Steuer übernehmen. Fahruntüchtigkeit aufgrund von Alkohol zählt allerdings nicht als Notfall. 

Wie hat Ihnen der Artikel gefallen?

Danke für Ihre Bewertung
Leser bewerteten diesen Artikel durchschnittlich mit 0 Sternen
Tipps der Redaktion