Gute Nachricht für Versicherungsmakler Allianz regelt Bestandsübertragung neu
Der Haken: Makler werden wohl keine rückwirkende Zahlung fordern können. Die neue Regelung soll eher schrittweise eingeführt werden. So gelte sie zunächst nur für neue, erstmalig vorgelegte Betreuungswechselwünsche ab 15. September. Vertragsänderungen oder Tariferweiterungen seien aus Sicht der Allianz keine Betreuungswechsel. Ab März 2015 sollen Makler dann auch für ältere APK-Bestandsverträge Geld von der Allianz bekommen.
Ob die Allianz das neue Courtage-Verfahren auch auf andere Versicherungssparten überträgt, ist bislang unklar.
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