IDD-Umsetzung Makler dürfen wohl auch Honorare von Privatpersonen annehmen
Bei der Umsetzung der Vermittlerrichtlinie IDD in deutsches Recht haben sich auf den letzten Metern offenbar wichtige Veränderungen ergeben: Aus dem gesetzgeberischen Umfeld sei verlautbart worden, dass Makler in Zukunft doch mit gemischte Vergütungsmodellen arbeiten, also auch Honorare von Privatpersonen annehmen dürften. Das sagt der Chef des Beraterverbands AfW Frank Rottenbacher.
Auch ein zweites wichtiges Anliegen vieler Makler sei in den letzten Änderungen berücksichtigt worden: Es solle wohl auch keine Pflicht zur Doppelberatung durch Makler und Versicherungsunternehmen geben, so Rottenbacher.
Der AfW-Vorstand hatte in einer umfangreich beworbenen Aktion seine Mitglieder während des Gesetzgebungsprozesses aufgefordert, auf ihre zuständigen Budnestagsabgeordneten zuzugehen und sich für die Belange von Maklern einzusetzen. Daneben hatte der Verband ein Gutachten von Versicherungsrechtler Hans-Peter Schwintowski anfertigen lassen, das die Rechtmäßigkeit einiger im Gesetzentwurf vorgesehener Maßnahmen angezweifelt hatte.
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Der Gesetzentwurf zur IDD-Umsetzung wollte Maklern ursprünglich verbieten, Honorare von Privatpersonen anzunehmen. Damit sei der deutsche Gesetzgeber über die Forderungen der IDD hinausgegangen, hatte der AfW kritisiert. Ein Gesetz, das Makler vollständig von der Vergütung durch Produktanbieter abhängig mache, bedrohe viele Geschäftsmodelle. Rund die Hälfte der im AfW organisierten Vermittler stellten ihren Kunden auch Honorare für bestimmte Leistungen in Rechnung, schätzt Rottenbacher.
Das IDD-Umsetzungsgesetz steht kurz vor der Verbschiedung. Am kommenden Mittwoch wollen die Bundestagsausschüsse die letzte Gesetzesfassung beschließen, die das Plenum dann verabschieden soll.