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Immobiliardarlehen Regeln für 34i-Vermittler Thema im Bundesrat

in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 1 Minute
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher: „Die Verordnung ist für uns freien Vermittler ein zentraler Baustein der  Paragraf 34i-Regulierung“.
AfW-Vorstand Frank Rottenbacher: „Die Verordnung ist für uns freien Vermittler ein zentraler Baustein der Paragraf 34i-Regulierung“.
Die zur vollständigen Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie gehörende „Verordnung über Immobiliardarlehensvermittlung (ImmVermV) wird in der Bundesratssitzung am 22.04.2016 verhandelt.

„Die Verordnung regelt unter anderem die Details zur VSH und Sachkundeprüfung und ist für uns freien Vermittler daher ein zentraler Baustein der  Paragraf 34i-Regulierung“, erläutert AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Wir klären gerade, welche Auswirkung diese verspätete Verabschiedung auf die Beantragung der Paragraf 34i-Erlaubnis bei den Industriehandelskassen beziehungsweise Gewerbeämtern haben wird“, so Rottenbacher weiter.

Der AfW ist die berufsständische Interessenvertretung unabhängiger Finanzdienstleister. Er vertritt die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen sowie eine ständig wachsende Anzahl von Fördermitgliedern. Mitglieder im AfW sind Versicherungsmakler und -vertreter, Kapitalanlage- und Finanzvermittler sowie Finanzdienstleistungsinstitute.

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