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BSV, Rückversicherung und faire Lastenverteilung „In Pandemiezeiten funktioniert dieses Prinzip nicht“

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Die Versichererverbände kritisieren die einseitige Lastenverteilung der Pandemieabsicherung. Im Gegensatz zu räumlich begrenzten Ereignissen wie zum Beispiel Naturkatastrophen seien die finanziellen Folgen der Pandemie so gravierend, dass die Versicherungswirtschaft allein sie nicht tragen kann, argumentieren sie. Zu Recht?

Wagner: Ja. Die Versicherungswirtschaft ist nicht in der Lage, ein Risiko zu decken, das flächendeckend das ganze Land betrifft. Nicht umsonst werden Kriege, innere Unruhen und ähnliche Kumul-Ereignisse in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen. Denn Versicherungen basieren auf einem Risikoausgleich im Kollektiv. Alle Versicherten bezahlen Prämien und finanzieren damit die Leistungen für relativ wenige, die zu Schaden kommen. In Pandemiezeiten funktioniert dieses Prinzip nicht. Und da Pandemien nicht durch einen Risikoausgleich finanziert werden können, werden die Versicherer sie aus ihren AGB weitgehend herausnehmen müssen.

Wie sähe für Sie die faire Lastenverteilung zwischen Versicherern, Rückversicherern und anderen gesellschaftlichen Gruppen wie dem Staat und den Geschädigten selbst aus?

Wagner: Für die Zukunft könnte ich mir ein partnerschaftliches Modell vorstellen, bei dem die Versicherer eine erste, übersichtliche Hilfe leisten. Die zweite Tranche leistet dann der Staat aus Steuermitteln. Ich könnte mir aber auch die Gründung eines Spezialversicherers nach der Art des nach dem 11. September 2001 ins Leben gerufenen Terrorismus-Versicherers Extremus vorstellen. Eine andere Möglichkeit wäre ein Pool, in den alle Versicherer einzahlen und der in Pandemie-Fällen leistet. Derzeit laufen staatliche Ausschreibungen, in denen nach den besten Ideen gesucht wird.

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