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Kurzzeitpflege, Schulungen & Co. Diese Leistungen stehen pflegenden Angehörigen zu

Oft wissen pflegen Angehörige gar nicht, welche Leistungen ihnen zustehen. Licht ins Dunkel kann hier ein Beratungsgespräch mit einem Pflegeberater der Pflegekasse bringen. Sie gehen zusammen mit den Angehörigen die Leistungsangebote durch, erstellen einen individuellen Versorgungsplan und helfen bei der Umsetzung.

Welche Pflegeleistungen kommen nun aber infrage? Das Portal haufe.de hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst. Hier einige Beispiele. Beschäftigte, die für einen Angehörigen eine akut auftretende Pflegesituation organisieren und eine bis zu zehntägige Auszeit nehmen, haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld. Sie können sich unter bestimmten Voraussetzungen bis zu sechs Monate vollständig von der Arbeit freistellen lassen (Pflegezeit) oder ihre Arbeitszeit bis zu 24 Monaten reduzieren (Familienpflegezeit).

In kostenlosen Pflegekursen oder Schulungen können sich die Familienmitglieder von professionellen Pflegekräften außerdem hilfreiche Handgriffe zeigen oder sich rückenschonende Tipps zum richtigen Heben und Tragen geben lassen.

Auszeiten sind drin

Auch eine Auszeit für einen kompletten Tag kann man organisieren. Je nach Pflegestufe können die pflegebedingten Kosten für einzelne Tage im Monat oder für eine tägliche Betreuung während der Berufstätigkeit der Pflegeperson übernommen werden.

Im Rahmen der Kurzzeitpflege können die Kosten für eine vorübergehende Betreuung und Pflege in einem zugelassenen Pflegeheim für acht Wochen übernommen werden. Bis zu 1.612 Euro im Kalenderjahr sind hier abgedeckt.

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