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Leserfrage: Wie bin ich als Investmentmakler richtig haftpflichtversichert?

in Recht & SteuernLesedauer: 4 Minuten
Rechtsanwalt Kai Behrens
Rechtsanwalt Kai Behrens
Frage: Wir sind eine GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts), die auf die Vermittlung von Investmentfonds spezialisiert ist. Muss bei einer GbR jeder Berater eine eigene Versicherung auf seine Person abschließen oder kann man die GbR versichern und damit ein Dach für die Berater erreichen? Was ist, wenn wir die Gesellschaft in eine GmbH umwandeln: Kann dann die GmbH die Gesamtbestände versichern, so dass beide Gesellschafter mit abgesichert sind?

Rechtsanwalt Kai Behrens von der Kanzlei Behrens aus Münster antwortet:

Jeder, der Finanzdienstleistungen vermittelt, weiß es: Ein falscher Rat, eine unterlassene Aufklärung, mutige aber falsche Prognosen und schon steht man in der Haftung. Unsere Gesetzgebung hat dies erkannt und schrittweise Regelungen eingeführt, wonach deshalb Haftpflichtversicherungen Voraussetzung für die gewerbliche Tätigkeit wurden.

Im Jahre 2007 fing das an mit der Versicherungsvermittlungsverordnung. Versicherungsmakler, -vertreter und -berater mussten sich haftpflichtversichern. Im Mai 2012 folgte die Vorschrift für Investmentmakler, Vermittler geschlossener Fonds und überhaupt alle, die einer Zulassung gemäß § 34 f GewO (Gewerbeordnung) bedürfen.  

Und wenn man schon eine „alte“ gesetzliche Grundlage für die Haftpflichtversicherungen hat, bietet es sich doch im Zeitalter der Plagiate an, die alte Regelung der Versicherungsvermittler einfach abzuschreiben (und die Lücken gleich mit). So wundert es nicht, dass § 9 der Finanzanlagenvermittlerverordnung mit § 9 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung- und Beratung nahezu identisch ist.

Leider aber hätte man erkennen müssen, dass die Verordnung schwächelt und viele Fragen offen lässt.

Muss jeder Berater in einer Bürogemeinschaft eine eigene Haftpflichtversicherung besitzen? Können sich Berater unter dem Dach einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts gemeinsam versichern oder muss als Dach eine GmbH (juristische Person) gegründet werden? Muss dann die GmbH allein versichert werden, oder auch die einzelnen Berater?

Der Blick in das Gesetz – vielmehr in die neue Verordnung – erleichtert die Rechtsfindung, heißt es bei uns Juristen gern. Hier hilft dies nicht unbedingt weiter. In § 9 der Verordnung heißt es: „Ist der Gewerbetreibende in einer oder mehreren Personenhandelsgesellschaften als geschäftsführender Gesellschafter tätig, muss für die jeweilige Personenhandelsgesellschaft jeweils ein Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.“ Im Klartext: Wird man im Rahmen einer offenen Handelsgesellschaft (OHG) oder einer Kommanditgesellschaft (KG) tätig, muss für die Personenhandelsgesellschaft ein eigener Versicherungsvertrag abgeschlossen werden.

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