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Mifid-konforme Werbeunterlagen: Durchblick auf Dauer

in FinanzberatungLesedauer: 4 Minuten
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Ein neuer Passus erlaubt es zudem Instituten, die Wertpapiere über das Internet anbieten, einen Online-Wertentwicklungsrechner einzusetzen. Damit kann der Kunde eine bereinigte Wertpapierperformance selbst ausrechnen, wenn er diverse Variablen einschließlich der Anlagesumme eingibt. Die Übermittlung einer sonst vorgeschriebenen „typisierenden Modellrechnung“ entfällt dann. Dies gilt auch für Filialen, in denen der Berater den Rechner bei der Kundenberatung entsprechend nutzen kann.Beschwerden bei der BafinDie Bafin kontrolliert die Rechtmäßigkeit der Werbeunterlagen, die von Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten verwendet werden. Fondsgesellschaften indes fallen nicht unter diese Aufsichtspflicht. Doch sie liefern die Unterlagen, mit denen Berater beim Kunden agieren. Kapitalanlagegesellschaften werden von den vertreibenden Banken und Finanzdienstleistern gedrängt, Mifid-konformes Material bereitzustellen. „In privatrechtlichen Vereinbarungen erklären sich viele Kapitalanlagegesellschaften dazu bereit. Dadurch treffen die Mifid-Pflichten in der Praxis auch die meisten Fondsgesellschaften“, räumt Bafin-Sprecherin Anja Engelland ein. „In zahlreichen Fällen gab es bereits Beanstandungen“, sagt Engelland, wobei die Bafin nicht zwischen Materialien unterscheidet, die von den Wertpapierdienstleistungsunternehmen erstellt werden, und solchen, die diese nach Belieferung durch eine Kapitalanlagegesellschaft nur an ihre Kunden weitergeben. Bußgelder wegen der Verwendung nicht-Mifid-konformer Unterlagen wurden bislang noch nicht verhängt. Das könnte sich indes bald ändern, wenn die Branche diese Pflichten weiterhin auf die leichte Schulter nimmt. Die Bafin kann zudem vorschriftswidrige Informationsmaterialen aus dem Verkehr ziehen oder betroffene Organisationsbereiche eines Unternehmens prüfen.
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