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Nachfolgeplanung Was bei Tod des Maklers mit den Beständen passiert

Von Lesedauer: 4 Minuten
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Ruhe im Ruhestand

So lösen Sie auch das Problem der späten Haftung im wohlverdienten Ruhestand. Die Verjährung der Schadenersatzansprüche beginnt erst mit dem Zeitpunkt, zu dem Ihr Kunde den vermeintlichen Beratungsfehler bemerkt. Behauptet ein bei Vertragsabschluss 30-Jähriger nun zum Beispiel mit Eintritt seines Rentenalters (67 Jahre), bei Vertragsabschluss (der Makler war damals 45 Jahre alt) nicht darüber aufgeklärt worden zu sein, dass eine Basisrente keine Möglichkeit der Kapitalabfindung bietet, beginnt die Verjährung also erst zu diesem Termin. Der Makler ist dann 82 Jahre alt und womöglich noch bei bester Gesundheit. Bei einer GmbH richtet sich der Anspruch dann an die GmbH, die bis dahin längst verkauft oder aufgelöst wurde.

Und über einen Pool?

Sicher besteht der Courtageanspruch des Pools gegenüber dem Versicherer auch im Falle eines Todes des Versicherungsmaklers weiter und der Pool kann entscheiden – je nach vertraglicher Regelung –, ob er die Gelder künftig selbst vereinnahmt, an die Erben weitergibt oder für einen guten Zweck spendet.

Der Pool hat aber auch die datenschutzrechtliche Herausforderung zu lösen, wie er die Verträge auf einen etwaigen Nachfolger überträgt, wenn keine Vollmacht des Kunden mehr vorliegt, weil diese mit dem Tod erloschen ist. Sicher, wo kein Kläger, da kein Richter, aber eine rechtlich saubere Lösung ist das nicht wirklich. Wir sehen beim Pool allerdings ein ganz anderes Problem.

Was passiert im Insolvenzfall?

Auf den ersten Blick alles geregelt: Es wurde zugesichert, dass der Versicherungsmakler jederzeit auf einen anderen Pool oder Direktversicherer übertragen kann. Doch bislang konnte trotz vielfacher Bestätigung noch nie rechtlich einwandfrei geklärt werden, wie sich ein Insolvenzverwalter verhalten wird, wenn der Pool in Zahlungsschwierigkeiten gerät.

Vielen Kollegen ist Paragraf 133 der Insolvenzordnung nicht bekannt. Dieser ermöglicht es dem Insolvenzverwalter, unter bestimmten Umständen die Rückzahlung der Courtagen aus bis zu zehn Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens einzufordern. Es geht also nicht nur um künftige Courtagen, sondern auch um bereits erhaltene. Die Hürden mit der Gläubigerbevorzugung sind zwar hoch, aber schon eine unberechtigte Rückforderung belastet.

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