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Berufsunfähigkeitsversicherungen Neu aufgelegte BU-Police mit manchen Schwächen

Berufsstarter
Berufsstarter: Für Schüler, Studenten und Auszubildende sowie Teilzeitkräfte gibt es wichtige Details von Berufsunfähigkeitsversicherungen zu beachten, erklärt Versicherungsmakler Guido Lehberg. | Foto: Imago Images / MASKOT

Seitdem ich als Versicherungsmakler tätig bin, mag ich die Berufsunfähigkeits-Versicherung (BU) der Alten Leipziger. Schon vor rund zehn Jahren lag sie mit ihren Versicherungsbedingungen ganz weit vorn im Markt. Es gab sogar eine Zeit, in der ich meinen Kunden neben der Alten Leipziger und der Condor nur in bestimmten Ausnahmefällen zu einem anderen Versicherer geraten habe. Wesentlich dafür war und ist ein solides Bedingungswerk. So verzichtet der Versicherer auf die abstrakte Verweisung und hat gute Regeln zur konkreten Verweisung sowie saubere Klauseln zur Anzeigepflicht und angeordneten Arztbesuchen.

Die Infektionsklausel gehört weiterhin zu einer der guten Varianten auf dem Markt. So zahlt die Alte Leipziger bereits dann die volle BU-Rente, wenn die versicherte Person ein Tätigkeitsverbot wegen einer Infektionsgefahr erhält und sich dieses Verbot auf mindestens die Hälfte der zuletzt ausgeübten Tätigkeiten bezieht. Bei Ärzten der Human- oder Zahnmedizin, Medizinstudierenden oder medizinischen Behandlern gilt hierbei eine besonders gute Regel: Anstelle von 50 Prozent reicht es aus, wenn sich das Verbot vollständig darauf bezieht, Patienten zu behandeln, zu versorgen oder zu betreuen.

Gutes bleibt erhalten

Die Alte Leipziger erfüllt zwar nach wie vor die Mindestvoraussetzungen und setzt in den neuen Bedingungen auf bekannte Highlights. So bietet sie einen von ganz wenigen Tarifen am Markt, bei denen die Höhe der garantierten Rentensteigerung nach einem vorübergehenden Leistungsfall bestehen bleibt – und das ohne Beitragserhöhung und ohne Aufwand für den Kunden. Doch mittlerweile haben viele andere BU-Versicherer deutlich aufgeholt und die Alte Leipziger teilweise hinter sich gelassen. Hierzu zählen die Mitbewerber Basler Versicherung, die Bayerische, HDI, Nürnberger und LV 1871.

Insbesondere für Schüler, Auszubildende und Studierende ist das neue Bedingungswerk leider nicht optimal. Denn bei ihnen sichert die Alte Leipziger in der ersten Hälfte des Studiums oder der Ausbildung lediglich die tatsächliche Lebensstellung ab. Besser wäre es, wenn hierbei schon Ansehen und Einkommen bewertet würden, die regelmäßig mit dem erfolgreichen Abschluss verbunden sind. Bei Schülern stellt man zwar auf die ausgeübte Tätigkeit ab, aber zum Beispiel LV 1871, die Bayerische und Basler Versicherung berücksichtigen auch den Weg zur Schule oder die Arbeit an den Hausaufgaben.

Unklare Teilzeitklausel

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Eine Teilzeitklausel gehört mittlerweile zum guten Ton bei neuen BU-Tarifen. Seitdem die Condor eine solche Regel im Jahr 2019 eingeführt hat, folgen immer mehr Versicherer diesem Beispiel. Dass es dabei aber nicht die eine einheitliche Regel gibt, zeigt die Police der Alten Leipziger. Ihre Version schneidet aus meiner Sicht nicht so gut ab. Denn mir fehlt eine klare Info, ab wann genau es sich um eine Tätigkeit in Teilzeit handelt – zum Beispiel bei weniger als 30 Stunden pro Woche. Zudem bleibt unklar, welche Nebentätigkeiten im Haushalt oder bei Pflege eines Angehörigen mitzählen.

Verschlechtert hat sich die Alte Leipziger aus meiner Sicht bei den Möglichkeiten, die monatliche BU-Rente im Vertrag ohne neue Risikoprüfung zu erhöhen. Die aktuellen Regeln dazu sind für Kunden nur schwer zu durchschauen. Es gibt eine flexible Ausbaugarantie, die aber nur für Unter-40-Jährige innerhalb der ersten fünf Vertragsjahre gilt. Die strikt an ein Ereignis gebundene Nachversicherungsgarantie gilt bei Berufsstartern entweder bei Beginn oder Abschluss des Studiums oder der Ausbildung. Das große Manko in meinen Augen: Die monatliche BU-Rente kann nur um maximal 1.000 Euro erhöht werden.

Der neue BU-Tarif des Versicherers aus Oberursel gehört aus meiner Sicht daher nicht mehr zu den allerbesten BU-Policen am deutschen Markt. Das Produkt ist zwar nach wie vor solide. Mehr aber auch nicht. Wer sich dort versichert, macht also grundsätzlich nicht viel falsch. Allerdings finden zum Beispiel Schüler, Studierende oder Auszubildende hierzulande derzeit noch erheblich bessere Produkte. Das Gleiche gilt auch für diejenigen Beschäftigten, die ihren Beruf bereits heute in Teilzeit ausüben oder dies heute für die Zukunft noch nicht ausschließen können.

Guido Lehberg, Foto: Sebastian Berger


Über den Autor

Guido Lehberg ist Versicherungsmakler in Gütersloh und betreibt einen Blog zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung

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