Paragraf 34i GewO AfW-Vorstand erwartet 20.000 Anträge
Nach Einführung des Paragraf 34i GewO werden voraussichtlich rund 20.000 Berater eine Erlaubnis beantragen. Damit rechnet Frank Rottenbacher. Wie er auf diese Zahl kommt, erklärte der AfW-Vorstand im Gespräch mit cash-online. Man habe die Antworten aus dem siebtem AfW-Vermittlerbarometer hochgerechnet, so Rottenbacher. Diese Zahl habe der AfW bereits im August 2014 dem Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt, um der Politik eine Größenordnung geben zu können.
Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die Vermögensverhältnisse, die Sachkunde sowie den Versicherungsschutz der künftigen Vermittler von Immobilienfinanzierungen werden voraussichtlich den Regelungen des Paragrafen 34f ähneln. Das legt zumindest der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nahe. Die endgültigen Detailregelungen kommen laut Rottenbacher in die Immobilienkreditverordnung (ImmVermV), die voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2015 verabschiedet werden soll. Das Inkrafttreten des neuen Paragrafen ist für den 21. März 2016 geplant.
Die Anforderungen an die Zuverlässigkeit, die Vermögensverhältnisse, die Sachkunde sowie den Versicherungsschutz der künftigen Vermittler von Immobilienfinanzierungen werden voraussichtlich den Regelungen des Paragrafen 34f ähneln. Das legt zumindest der Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) nahe. Die endgültigen Detailregelungen kommen laut Rottenbacher in die Immobilienkreditverordnung (ImmVermV), die voraussichtlich noch vor der Sommerpause 2015 verabschiedet werden soll. Das Inkrafttreten des neuen Paragrafen ist für den 21. März 2016 geplant.