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Provision oder Honorar: Mischen impossible Das müssen Versicherungsvermittler bei der Umsatzsteuer beachten

in FinanzberatungLesedauer: 2 Minuten
Daniel Ziska
Daniel Ziska

Die steuerliche Ungleichbehandlung der Honorarberatung und Versicherungsvermittlung ist in der Branche ein großes Thema. Während Vermittler keine Steuern entrichten müssen, müssen Honorarberater auf ihre Entgelte 19 Prozent Umsatzsteuer draufschlagen. Im Gegenzug bekommen sie zwar auf Waren und Dienstleistungen, die sie im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit einkaufen, die Vorsteuer erstattet. Doch wer diese Möglichkeit nicht nutzt beziehungsweise nicht nutzen kann, ist klar im Nachteil gegenüber Vermittlern.

Und was ist mit Vermittlern, die ergänzend Serviceleistungen anbieten und dafür Honorare berechnen? Sie müssen ebenfalls 19 Prozent Umsatzsteuer zahlen - es sei denn, sie agieren unterhalb der sogenannten Kleinunternehmergrenze von 17.500 Euro. Das erklärt Daniel Ziska, Steuerberater und Vorstand der GPC Tax Unternehmensberatung, gegenüber dem Versicherungsjournal. „Auf der anderen Seite bekommt der Vermittler natürlich auch anteilig seine Vorsteuer vom Finanzamt zurück“.

Wie die Provision berechnet wird, ist egal

Nur wenn man Geld für tatsächliche oder versuchte Vermittlung eines Vertrags bekomme, bleibe es steuerfrei, so Ziska weiter. Dabei müsse der Vermittler nicht den kompletten Vermittlungsprozess selbst erledigen, es reiche bereits ein Teil davon. Führt der Vermittler zum Beispiel das Erstgespräch und reicht den Kunden anschließend an einen Kollegen weiter, wird die Vermittlungsgebühr trotzdem nicht steuerpflichtig.

Auch die Art und Weise, wie die Vermittlungsgebühr berechnet wird, ist laut Ziska für die Umsatzsteuerpflicht nicht relevant. Ob der Vermittler also für seine Leistungen nun einen bestimmten Teil der Beitragssumme verlangt oder seine Forderungen nach dem Zeitaufwand ausrichtet - Umsatzsteuer zahlen muss er trotzdem nicht.

„Ein Mix von Leistungen kann dazu führen, dass alles umsatzsteuerpflichtig ist“

Vorsicht müssten Vermittler bei Leistungspaketen walten lassen, warnt Ziska. Enthalten diese sowohl einen Provisions- als auch einen Honorarteil, die nicht klar voneinander abgetrennt sind, muss der Vermittler für das gesamte Paket Umsatzsteuer entrichten. „Ein Mix von Leistungen kann dazu führen, dass alles umsatzsteuerpflichtig ist“, so Ziska.

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