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in FinanzberatungLesedauer: 6 Minuten

Rechtssichere Kundenansprache: Was erlaubt ist und was nicht

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DAS INVESTMENT.com: Und wie verhält es sich bei der Ansprache von Unternehmen? Was ist hier zu beachten?

Dr. Krug: Für die Ansprache von Unternehmen lässt das Gesetz bei Telefonwerbung eine konkludente oder mutmaßliche Einwilligung genügen. Ob eine solche vorliegt, beurteilt die Rechtsprechung einzelfallbezogen.

Selbst im Falle einer bestehenden Geschäftsbeziehung wird in der Rechtsprechung eine solche Einwilligung jedoch nicht immer bejaht. Zu Beweiszwecken bleibt jedenfalls auch bei Unternehmern Schriftlichkeit vorzugswürdig.

Seite 4: Was ist von Beratern zu beachten, die ihren Kunden E-Mails übermitteln?
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