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Schadensersatzansprüche in Europa „Bei Sammelklagen kann man nicht erst am Ende aufspringen“

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Was bedeutet das für das künftige Vorgehen?

Gesetzliche Treuhänder stehen in der Pflicht, ihre Schadensersatzansprüche international geltend zu machen, und eine dahingehende Vernachlässigung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Versäumnisse bei der Beteiligung an Sammelklagen können dazu führen, dass Milliarden an nicht beanspruchter Ausgleichszahlungen brach liegen und treuhänderische Integrität, Portfoliorenditen sowie Ansprüche von Klienten auf rechtliche Wiedergutmachung beeinträchtigt werden.

Eine Anzahl von Dienstleistern hat sich mittlerweile darauf spezialisiert, Komplexität, Zeitaufwand und Kosten von Sammelklagen für ihre Kunden zu reduzieren, so dass es keine Entschuldigung mehr für ein derartiges Versäumnis gibt.

Die Durchführung von Wertpapiersammelklagen stellt zudem nicht nur die Anleger zufrieden, sondern kann auch zur Verbesserung der Unternehmensführung der beklagten Partei beitragen und ein Beispiel für andere Gesellschaften setzen.

Tipps zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen in Europa
  1. Überwachung – Spezialdienstleister oder spezialisierte Anwaltskanzleien verfolgen Sammelklagemöglichkeiten und prüfen die Erfolgsaussichten im Einzelfall.

  2. Aktives Vorgehen – Anleger müssen sich aktiv an Verfahren beteiligen, um von einem Vergleich zu profitieren.

  3. Anspruchsanmeldung / Klageerhebung – Erforderlich in den meisten europäischen Jurisdiktionen mit „Opt-in“-Systemen.

  4. Anspruchsabtretung – Sollte (soweit möglich) realisiert werden, um Gerichts- und Anwaltsgebühren zu reduzieren.

  5. Kollektiver Rechtsbehelf – Beteiligung an einer Sammelklage, um Risiken und Kosten zu teilen und die Beklagtenseite unter Druck zu setzen.

  6. Verjährung – Anleger müssen die Verjährungsfristen in den verschiedenen Ländern prüfen und können sich nicht nur auf in den USA laufende Verfahren verlassen. Wer nur in den USA gerichtlich vorgeht und sich auf Betrug im Sinne des Common Law oder das Bundesstaatsrecht stützt, gefährdet gültige Ansprüche in anderen Jurisdiktionen.

  7. Finanzierung – Die Zusammenarbeit mit einem Prozesskostenfinanzierer ist bei Klagen in Europa beinahe unumgänglich, nicht nur wegen der  hohen Rechtsverfolgungskosten, sondern auch, weil die Kosten des Rechtsstreits stets der unterlegenen Partei auferlegt werden.

Marc Schiefer, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht – TILP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Marc Schiefer, LL.M., ist auf internationale Prozessführung spezialisierter Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Attorney at Law (New York). Er ist seit 2007 für die internationalen Aktivitäten der Tübinger TILP Rechtsanwaltsgesellschaft zuständig und berät und vertritt schwerpunktmäßig institutionelle Investoren in Deutschland und im Ausland.

Noah Wortman, Director Global Business Development – Goal Group of Companies
Noah Wortman verfügt über mehr als fünfzehn Jahre Erfahrung in der Bewertung und Analyse möglichen Fehlverhaltens in der Unternehmensführung mit Bezug auf Finanzmärkte, sowie in der Unterstützung von Kapitalanlegern in Gerichtsverfahren.  Zuvor war er als Director of Case Development im Bereich Investor Protection Litigation bei Stewarts Law LLP in London tätig.

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