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Streit um Vermögensverwalter-Ranking

in FinanzberatungLesedauer: 3 Minuten
Jörg Richter, IQF, verteidigt die Prüfsystematik des Fuchsbriefe-<br>Vermögensmanager-Reports.
Jörg Richter, IQF, verteidigt die Prüfsystematik des Fuchsbriefe-
Vermögensmanager-Reports.
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Die Tester des Fuchsbriefe Verlags, die in einem umfangreichen verdeckten Testverfahren jedes Jahr mehr als hundert Vermögensverwalter im deutschsprachigen Raum prüfen, hatten an die Münchener Honorarberatung Best Advice Private Vermögen null Punkte in der Kategorie „Vermögensstrategie“ vergeben.

Laut dem Urteil des Landgerichts Berlin (Aktenzeichen 27 O 166/11) habe Best Advice den Testern keine Strategie erstellt. Die Empfehlungen der Honorarberatung sollten 1.500 Euro kosten, die laut Urteilsbegründung nicht bezahlt worden seien. Daher habe Best Advice nach dem ersten Gespräch auch keine Strategie erstellt.

Diese Punkte sind unstrittig. Laut Jörg Richter, Geschäftsführer des Instituts für Qualitätssicherung und Prüfung von Finanzdienstleistungen (IQF), habe man in diesem Fall dennoch eine Wertung erstellen können. Richter konzipierte zusammen mit der Redaktion des Fuchsreports das Prüfverfahren des Fuchsbriefe-Tests.

„Best Advice hat sich auf seiner Website als Vermögensverwalter und Honorarberater dargestellt, daher haben wir das Unternehmen geprüft“, sagt Richter gegenüber DAS INVESTMENT.com. Kontaktaufnahme und Erstgespräch seien marktüblich gewesen. Daher konnte das Gespräch auch als klassisches Beratungsgespräch bewertet werden. Dies sei auch vom Gericht bestätigt worden.

Null Punkte sind Nichtleistung Im Brennpunkt steht dagegen der Kommentar der Fuchsbriefe: „Vermögensstrategie: 0 Punkte.“ Richter dazu: „Hier teile ich die Auffassung des Gerichts nicht. Die null Punkte kennzeichnen keine Schlechtleistung, sondern eine Nichtleistung.“ Alle getesteten Häuser stellen sich identischen Bedingungen. „Wir simulieren die Erfahrungen eines Kunden, der einen neuen Vermögensmanager sucht – über den gesamten Beratungsprozess bis zum detaillierten Anlagevorschlag.“

Wenn ein Haus sich entscheidet, eine Leistung nicht zu erbringen, so kann ein Haus dafür keine Punkte erhalten. „So fällt natürlich dann ein Unternehmen im Wettbewerbsvergleich zurück – auch aus Kundensicht.“ In etwa 15 Prozent der geprüften Fälle komme es vor, dass keine bewertbare Vermögensstrategie geliefert wird. Diese Bewertungsverfahren sei aber noch niemals bemängelt worden. Zudem gibt Richter zu bedenken, dass im Fuchsreport eindeutig kennzeichnet wurde, dass zu wenig Informationen für eine Rating-Note, also für eine qualitative Gesamtwertung, vorhanden waren.

Beweislast beim Tester? „Wir finden es nicht richtig, dass das Bestreiten einzelner Passagen aus dem Beratungsgespräch möglich sein soll und die Beweislast dem Tester und nicht dem geprüften Unternehmen obliegen soll“, so Richter. Weder das IQF noch der Verlag Fuchsbriefe sieht zudem eine Veranlassung, die Bewertungspraxis für den seit Jahren in der Branche eingeführten Vermögensmanager-Report zu verändern.

Das Urteil des Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Solange kann der Report weiter vertrieben werden, so IQF-Chef Richter. Der Verlag Fuchsbriefe erwägt, die nächste Instanz anzurufen und prüft zudem juristische Schritte gegen das Handelsblatt, das heute über das Urteil berichtet hat und die Qualität des Testverfahrens in Frage stellt.

Das Handelsblatt gibt nach Ansicht des Verlags Fuchsbriefe Konsequenzen des Urteils falsch wieder und stellt falsche Behauptungen auf. Das Handelsblatt habe im Übrigen gemeinsam mit dem „Elite-Report“ den Finanzberater Best Advice mit einer Urkunde „Elite Sonderpreis 2010“ ausgezeichnet.

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