Unabhängige Vermögensverwalter Die Kosten der Transparenz
Reasearch muss bezahlt werden
„Gerade im Fondsbereich wird man hier gemeinsam mit den Anbietern Lösungen finden, die die Gesamtbelastung aus dem Fonds nicht oder nur gering erhöhen“, so Schlick. Aber auch die neue Vorgabe, dem Kunden bereits vor der jeweiligen Order Kostentransparenz zu liefern, bedarf bei vielen Finanzinstrumenten noch der internen oder externen Entwicklung geeigneter Werkzeuge. Ein weiteres Thema ist die Neuorganisation von Meldepflichten ge mäß der Mifid II begleitenden Verordnung Mifir (Markets in Financial Instruments Regulation). Hier muss die Branche einen sogenannten LEI-Code einführen (Legal Entity Identifier). Dieser Code ordnet künftig Firmenkunden, aber auch Vereine, Genossenschaften und Stiftungen eindeutig zu, sobald sie Vertragspartner einer Finanztransaktion sind. Der Code umfasst auch die Frage, welche der an der Transaktion beteiligten Parteien im Einzelnen welche Daten für wen meldet.
Ein besonders einschneidendes Kriterium sind die durch Mifid II geforderten Zielmarktdefinitionen der Produktanbieter. Sie müssen ihren Vertriebspartnern mitteilen, welcher Fonds für welche Anlegergruppe geeignet ist. Der Vertrieb steht in der Pflicht, diese Klassifizierung zu überprüfen und abweichende Erfahrungen zu melden. Für Fehler haftet der Vertrieb.
Die Experten von Hauck & Aufhäuser erwarten, dass Zielmarktdefinition und Produktüberwachung zu aufwendigeren Austausch- und Abstimmungsprozessen zwischen Produktgeber und Vertrieb führen. Ein beschränkteres Produktangebot und ein vielfach stärker standardisierter Beratungsprozess werden vermutlich die Folge sein. Und auch die Fondsgesellschaften werden ihr Angebot wohl begrenzen, um die Kosten für die künftig komplexeren Prozesse im Griff zu behalten. Kein Problem für die Praxis, meint Schlick: „Das Produktangebot wird zwar beschränkt, aber immer noch groß sein. Kluge Anlagestrategie und Kompetenz werden weiterhin zum Erfolg in der Vermögensverwaltung führen.“