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in Aus der Fondsbranche: neue ProdukteLesedauer: 4 Minuten

Vermögensverwalter über Finanzrichtlinie, Teil 2 „Diese Mifid-II-Bestimmung ist aus Vermögensverwalter-Sicht Nonsens“

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Wer kümmert sich bei Ihnen in der Vermögensverwaltung um die Umstellung auf Mifid II?

Anspichler: Um die organisatorische und strategische Planung kümmert sich bei uns die Führungsebene. Die Umsetzung erfolgt im Team.

Wenn Sie einen Wunsch an die Regulierer bezüglich Mifid II formulieren könnten, welcher wäre das?

Anspichler: Hinsichtlich des Depotmanagements von Vermögensverwaltern, werden die neuen Kriterien vielfach so interpretiert, dass jedes einzelne, für eine bestimmte Kunden- beziehungsweise Risikoklasse eingesetzte Produkt spezifische Produkteigenschaften aufweisen muss. Als Portfoliomanager beschäftigt man sich seit Jahrzehnten mit negativ oder niedrig korrelierenden Produkten zur Steuerung des Portfoliorisikos. Einem defensiven Anleger durfte ein Vermögensverwalter bisher auch ein reines Aktienprodukt beimischen. 

Diese Möglichkeit sehe ich in Gefahr – zumindest wenn man Anwaltskanzleien glaubt, die sich auch intensiv mit Mifid II beschäftigen. Würde sich das so bestätigen, wäre dies aus Vermögensverwaltersicht Nonsens. Denn das Portfoliorisiko unterscheidet sich nicht signifikant dadurch, ob ein Depot durch den Einsatz von Mischprodukten eine bestimmte Aktienquote enthält oder ob die Verteilung auf die Vermögensklassen vom Vermögensverwalter selbst vorgenommen wird. Mein Wunsch an die Regulierung lautet in diesem Falle „Nachbesserung“.

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