Chef der Verbraucherzentralen „Versicherungsbranche steht in der Pflicht“

Das Ausmaß der Hochwasserkatastrophe führt erneut vor Augen, wie sehr die Schäden durch den Klimawandel für Verbraucherinnen und Verbraucher zunehmen. Als Schutzmaßnahme gegen Unwetter empfiehlt der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) eine Elementarschadenversicherung.
Eine unmittelbare Pflichtversicherung wäre allerdings ein hoher Eingriff in die Grundrechte. Deshalb muss unverzüglich das Prinzip der Allgefahrendeckung - wie in Großbritannien - im Gesetz verankert werden.
Damit hätten Verbraucher das Recht, dass beispielsweise ihre Häuser zunächst gegen alle Risiken abgesichert wären. Sie können aber auch einzelne Risiken abwählen.

Die Versicherungsbranche steht somit in der Pflicht, allen Verbrauchern einen bezahlbaren Versicherungsschutz anzubieten. Wenn dieser Weg innerhalb von zwei Jahren nicht zu einem breiten Abdeckungsangebot führt, wird eine Pflichtversicherung notwendig.

Hallo, Herr Kaiser!
Für einen künftig präventiven Klimaschutz müssen die Auswirkungen des Klimawandels stärker berücksichtigt werden. Dazu zählt die Resilienz von Gebäuden gegen Unwetter, was zum Beispiel durch eine steuerliche oder unmittelbare Förderung baulicher Präventivmaßnahmen zu erreichen ist. Der Klimawandel kann dadurch nicht aufgehalten, aber die Schäden für Verbraucher können erheblich reduziert werden.
Über den Autor:
Klaus Müller ist seit Mai 2014 Deutschlands oberster Verbraucherschützer: Als Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV) setzt er sich im direkten Austausch mit Ministerien und Abgeordneten, Verbänden und anderen politischen Akteuren für die Verbraucherrechte ein und repräsentiert den Verband in der Öffentlichkeit. Der studierte Volkswirt und ehemalige Politiker (Bündnis 90/Die Grünen) war von 2000 bis 2005 Umwelt- und Landwirtschaftsminister in Schleswig-Holstein.