Versicherungsvermittlung mit Servicelücken: C&A gelobt Besserung
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Die C&A Bank GmbH, eine hundertprozentige Tochter der C&A Mode KG, hat eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben, weil die Vermittlung von Versicherungen auf der Website des Düsseldorfer Unternehmens nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprach. Das berichtet der Branchendienst „Versicherungstip“ des Markt-Intern-Verlags. Damit reagierte das Unternehmen auf eine Abmahnung der Interessengemeinschaft Deutscher Versicherungsmakler (IGVM).
Als Abmahnungsgrund nannte der Maklerverband das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Erstinformationen. Zudem fehlten Angaben zur Versicherungsgesellschaft, für die C&A tätig ist. Auch Kunden, die wissen wollten, ob das Unternehmen ausschließlich die Produkte eines Versicherers vermittelt oder für mehrere Gesellschaften arbeitet, wurden auf der C&A-Website nicht fündig. Diese Angaben schreibt das Versicherungsvertragsgesetz jedoch vor.
Darüber hinaus monierte IGVM den schlechten Service des Versicherungsvermittlers. So mahnte der Maklerverband laut „Versicherungstip“ auch an, dass Interessenten zum Zeitpunkt der Abmahnung auf der Website kein Beratungsangebot fanden.
In der Unterlassungserklärung hat sich C&A nun verpflichtet, „sämtliche einschlägigen Pflichtinformationen in einer dem Impressum vergleichbaren Weise zu veröffentlichen“. Des Weiteren wollen die Düsseldorfer „auf bestehende Ausschließlichkeitsbindungen zu bestimmten Versicherungen“ hinweisen. Kunden, die einen Neuantrag ausfüllen, sollen zudem auf die Möglichkeit einer telefonischen Beratung hingewiesen werden.
Die C&A Bank bietet seit 2006 Kfz-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen an. Damit arbeitet das Unternehmen ausschließlich mit der DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG, einer Tochter des Versicherungskonzerns Zurich zusammen.
Als Abmahnungsgrund nannte der Maklerverband das Fehlen der gesetzlich vorgeschriebenen Erstinformationen. Zudem fehlten Angaben zur Versicherungsgesellschaft, für die C&A tätig ist. Auch Kunden, die wissen wollten, ob das Unternehmen ausschließlich die Produkte eines Versicherers vermittelt oder für mehrere Gesellschaften arbeitet, wurden auf der C&A-Website nicht fündig. Diese Angaben schreibt das Versicherungsvertragsgesetz jedoch vor.
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In der Unterlassungserklärung hat sich C&A nun verpflichtet, „sämtliche einschlägigen Pflichtinformationen in einer dem Impressum vergleichbaren Weise zu veröffentlichen“. Des Weiteren wollen die Düsseldorfer „auf bestehende Ausschließlichkeitsbindungen zu bestimmten Versicherungen“ hinweisen. Kunden, die einen Neuantrag ausfüllen, sollen zudem auf die Möglichkeit einer telefonischen Beratung hingewiesen werden.
Die C&A Bank bietet seit 2006 Kfz-, Hausrat- und Haftpflichtversicherungen an. Damit arbeitet das Unternehmen ausschließlich mit der DA Deutsche Allgemeine Versicherung AG, einer Tochter des Versicherungskonzerns Zurich zusammen.