LinkedIn DAS INVESTMENT
Suche
in Recht & SteuernLesedauer: 8 Minuten

Vortäuschung von Sicherheit Die aktuellen Modelle des Finanzbetrugs

Seite 3 / 5


Diese konservative Methodik folgt ganz dem Vorsichtsprinzip, hat jedoch einen entscheidenden Nachteil: Sie ermöglicht es, dass Vermögenswerte bei Unternehmen versteckt werden; sich diese also „arm rechnen“. Anleger, Gläubiger und Steuerbehörden können so vom Management über die wahre Ertragskraft des Unternehmens getäuscht werden.

Als Konsequenz hieraus hat sich mit den internationalen Bilanzierungsstandards IFRS in den vergangenen Jahrzehnten eine Philosophie durchgesetzt, die als „Fair-Value-Accounting“ bezeichnet wird: Ihr Ziel ist es, in den Unternehmenszahlen einen möglichst „wahren Wert“ der Finanzlage einer Firma darzustellen.

Problem bei IFRS ist aber, dass wirklich objektive Standards zur Ermittlung von Vermögensgegenständen oftmals fehlen. Im Wesentlichen werden daher die Bewertungen – soweit vorhanden – aus Marktwerten abgeleitet.

Wenn es keine Marktwerte gibt, wird nach anderen Vergleichswerten gesucht; wenn diese ebenfalls nicht vorhanden sind, muss man die Bewertung auf der Basis von finanzmathematischen Modellen durchführen.

Diese abgestufte Vorgehensweise hat sich jedoch als Einfallstor für finanzbetrügerische Methoden herausgestellt. Denn Marktwerte und Vergleichsmaßstäbe können verzerrt sein, Modelle sind manipulierbar.

Dabei haben sich folgende Praktiken als besonders geeignet für die betrügerische Verfälschung von Finanzzahlen erwiesen:

• Die überhöhte Bewertung von immateriellen Vermögensgegenständen; insbesondere wegen Goodwill; Markenrechten oder der Aktivierung von Forschungsaufwendungen.
• Das Vorbuchen von Umsätzen und Nachbuchen von Kosten; insbesondere im Zusammenhang mit Geschäften mit eigenen Tochtergesellschaften oder Lieferanten.

• Die direkte Verrechnung von Verlusten mit dem Eigenkapital, ohne dass diese in der Gewinn-und-Verlust-Rechnung erscheinen.
• Die heutige Aktivierung von prognostizierten zukünftigen Gewinnen.
• Die Bewertung von außerbörslich gehandelten Derivaten.

Wie kommt man Fehlbewertungen auf die Spur?

Seit 2004 gibt es die Deutsche Prüfstelle für Rechnungswesen (DPR), welche die Bilanzen von börsennotierten Aktiengesellschaften stichprobenartig untersucht: aus dem Dax, MDax, SDax sowie TecDax circa alle vier bis fünf Jahre und bei anderen Unternehmen circa alle acht bis zehn Jahre.
Tipps der Redaktion