Robinhood, Trade Republic & Co. Was Neobroker so erfolgreich macht
Deutschlands Sparer haben in den letzten 18 Monaten die Lust an der Geldanlage und den Aktienmärkten für sich entdeckt. Zum einen liegt dies sicherlich am Mangel an Alternativen – die Niedrigzinspolitik der Zentralbanken macht die Anlage an den Finanzmärkten quasi obligatorisch. Zugleich ist auf Seiten der Broker eine Service- wie auch Angebotsoffensive zu beobachten. Sogenannte Neobroker schicken sich an, das Anlageverhalten der Deutschen nachhaltig zu verändern. Neben extrem niedrigen Gebühren setzen die Herausforderer auf schlanke, nutzerfreundliche Oberflächen.
Seinen Ursprung hat dieser Trend in den USA: Dort konnte der US-Neobroker Robinhood von 2016 bis 2021 beachtliche 18 Millionen Depots eröffnen und ist mit einer Bewertung von rund 29 Milliarden US-Dollar an die Börse gegangen. Dem US-Primus ist es damit gelungen, rund 50 Prozent aller Depoteröffnungen in den Staaten für sich zu vereinnahmen. Das Geschäftsmodell ist unterdessen zum Goldstandard geworden: Wertpapier-Trading mittels einer App inklusive extrem intuitiver Nutzerführung, dazu noch Kommissionsfreiheit. Dieser disruptive Ansatz hat in den Vereinigten Staaten bereits die Branche revolutioniert: So bieten bereits sämtliche hochrangige US-Broker ihre Dienstleistung nun ebenfalls kostenlos an.
Wie in den USA haben sich auch hiesige Player den Wahlspruch der Demokratisierung des Wertpapierhandels auf die Fahne geschrieben. Dank der vereinfachten Bedienung fallen Hemmschwellen, neue Anlageformen auszuprobieren, was vor dem Hintergrund des langfristigen Vermögensaufbaus zu begrüßen ist. Doch nicht zuletzt aufgrund der Turbulenzen rund um sogenannte Meme-Stocks nahm die Kritik an verschiedenen Praktiken der Neobroker zu. Auch die US- und EU-Marktaufsicht SEC und Esma haben Untersuchungen gegen Neobroker angestoßen. Ein genauerer Blick auf die kritischen Aspekte zeigt, wo Anpassungen am Geschäftsmodell erfolgen könnten.
Verstoß gegen MiFID II: Stehen Rückvergütungen (Payment-for-Order-Flow) in Konflikt mit Anlegerinteressen?
1.200% Rendite in 20 Jahren?
Neobroker verfolgen in ihrer Preisgestaltung ein Discountmodell mit niedrigen Gebühren beziehungsweise kostenlosem Handel. Aufgrund dessen müssen sie ihr Geld auf anderen Wegen verdienen. Dies geschieht insbesondere über Rückvergütungen. Diese erhalten sie von sogenannten Market-Makern dafür, dass sie die Ausführung von Kundenordern an sie weiterleiten. Die Market-Maker wiederum erhalten ihre Rendite aus dem Spread von An- und Verkaufspreisen und kompensieren die Broker für das Handelsvolumen, das ihnen zur Verfügung gestellt wird. In den Geschäftsbedingungen von Trade Republic wird diese Rückvergütung mit zwischen 3 Euro und 17,60 Euro pro Kundenorder beziffert. Bei Robinhood macht diese Vergütung, die sogenannte Payment-for-Order-Flow, über 80 Prozent der Einnahmen aus.
Wenn aus einer Order derartige Gewinne erzielt werden können, stellt sich die Frage, ob dabei wirklich im Interesse der Kunden agiert wird und sie tatsächlich den besten Preis für die Ausführung der Order erhalten. Diese rechtliche Vorgabe als “Best-Execution”, bekannt gilt sowohl in den USA als auch in der EU. Besteht also ein Konflikt zwischen den verschiedenen Gruppen – denen der Privatanleger und denen der Market-Maker?
Die europäische Marktaufsicht Esma bejaht dies in einer ersten Analyse und erachtet das Geschäftsmodell mit dem durch MIFID II gesetzten rechtlichen Rahmen in den meisten Fällen als unvereinbar. Dies könnte zu schwerwiegenden Konsequenzen für die Neobroker führen: Der Mangel an direkten Transaktionsgebühren macht sie anfälliger für regulatorische Beschränkungen als etablierte Broker. Dabei sei jedoch klar formuliert: Auch etablierte Player profitieren aktuell von Rückvergütungen, bieten ihren Anlegern allerdings Alternativen zum Routing an – sie wickeln nicht über einen einzigen Market-Maker ab und haben darüber hinaus diversifiziertere Einnahmenströme.
Es ist allerdings fraglich, ob der Spread im Rückvergütungs-Modell für die Anleger tatsächlich systematisch nachteilig ist. Aus gegen Robinhood geführten Verfahren und verhängten Strafen lassen sich allenfalls partielle Verstöße gegen die Best-Execution-Maßgabe ableiten, wobei die Untersuchungen der SEC hier noch nicht abgeschlossen sind. Zu welchem Ergebnis die europäischen Aufsichtsbehörden finden, werden die kommenden Monate zeigen. Eine Analyse der Stiftung Warentest kam zu dem Ergebnis, dass keine nennenswerten Aufschläge gegenüber dem Xetra-Handel der deutschen Börse festzustellen sind.
Mut zum Risiko? Förderung riskanter Anlagen
Der Anspruch, die Geldanlage demokratisieren zu wollen und die Aktienkultur zu fördern, geht mit einer gewissen Verantwortung für Börsenneulinge und Erstanleger einher. Entsprechend fragwürdig ist der simple Zugang zu Anlagen mit hohem Verlustrisiko wie Derivaten und Kryptowährungen. Die Aufklärung zu den Risiken und Funktionsweisen bestimmter Finanzprodukte ist zumeist beschränkt – zu viele Hürden wären auch schwer mit den Ansprüchen in puncto Usability zu vereinbaren.