7 Fragen zur Abgeltungssteuer Das wollen Vermögensverwalter bei der neuen Kapitalertragssteuer nicht missen

Alle Fragen aus der Reihe „Vermögensverwalter über die Abgeltungssteuer“:
Frage 1: Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer?
Frage 2: Angenommen Sie sind Finanzminister: Wie würden Sie die Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen konkret regeln?
Frage 3: Welche Regelung sollte das neue Steuermodell, das auf die Abgeltungssteuer folgt, auf jeden Fall enthalten?
Frage 4: Welche Auswirkungen wird die geplante höhere Besteuerung der Kapitaleinkünfte auf die Kapitalmärkte und auf die Vermögensverwalterbranche haben? Wird sich das Altersvorsorgeverhalten der Bürger ändern?
Frage 5: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?
Frage 6: Haben politische Probleme wie die Griechenlandkrise und die Flüchtlingsproblematik eine Rolle bei der Entscheidung für die Abschaffung der Abgeltungssteuer gespielt?
Frage 7: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?
Frage: Zurück in die Realität: Die Abgeltungssteuer wird früher oder später abgeschafft. Welche Regelung sollte das neue Steuermodell aus Ihrer Sicht auf jeden Fall enthalten?

Volker Schilling, Vorstand der Investmentboutique Greiff Capital Management:
Mindestforderung: Steuerfreiheit auf Altersvorsorgeverträge, die eindeutig der privaten Alterssicherung dienen. Begrenzt auf maximalen Betrag und mit fest definierter Laufzeit/Verfügbarkeit. Andernfalls Nachbesteuerung, beispielsweise bei vorzeitiger Verfügung.
Steuerfreiheit von Kursgewinnen bei Aktien mit einer Mindesthaltedauer von 5 Jahren.
>>Rolf Ehlhardt, Vermögensverwalter der I.C.M. Independent Capital Management Vermögensberatung Mannheim
>>Uwe Zimmer, Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung in Köln
>>Gottfried Urban, Vorstand der Bayerische Vermögen in Altötting
Frage 1: Wie stehen Sie zur geplanten Abschaffung der Abgeltungssteuer?
Frage 2: Angenommen Sie sind Finanzminister: Wie würden Sie die Besteuerung von Erträgen aus Kapitalvermögen konkret regeln?
Frage 3: Welche Regelung sollte das neue Steuermodell, das auf die Abgeltungssteuer folgt, auf jeden Fall enthalten?
Frage 4: Welche Auswirkungen wird die geplante höhere Besteuerung der Kapitaleinkünfte auf die Kapitalmärkte und auf die Vermögensverwalterbranche haben? Wird sich das Altersvorsorgeverhalten der Bürger ändern?
Frage 5: Ist eine Abschaffung der Abgeltungssteuer noch in dieser Legislaturperiode denkbar?
Frage 6: Haben politische Probleme wie die Griechenlandkrise und die Flüchtlingsproblematik eine Rolle bei der Entscheidung für die Abschaffung der Abgeltungssteuer gespielt?
Frage 7: Ist die Benachteiligung der Beteiligungsfinanzierung gegenüber der Fremdfinanzierung durch höhere Steuern gerechtfertigt?
Frage: Zurück in die Realität: Die Abgeltungssteuer wird früher oder später abgeschafft. Welche Regelung sollte das neue Steuermodell aus Ihrer Sicht auf jeden Fall enthalten?

Volker Schilling, Vorstand der Investmentboutique Greiff Capital Management:
Mindestforderung: Steuerfreiheit auf Altersvorsorgeverträge, die eindeutig der privaten Alterssicherung dienen. Begrenzt auf maximalen Betrag und mit fest definierter Laufzeit/Verfügbarkeit. Andernfalls Nachbesteuerung, beispielsweise bei vorzeitiger Verfügung.
Steuerfreiheit von Kursgewinnen bei Aktien mit einer Mindesthaltedauer von 5 Jahren.
>>Rolf Ehlhardt, Vermögensverwalter der I.C.M. Independent Capital Management Vermögensberatung Mannheim
>>Uwe Zimmer, Vorstand der Meridio Vermögensverwaltung in Köln
>>Gottfried Urban, Vorstand der Bayerische Vermögen in Altötting
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