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Ab 2021 und bis 10.000 Euro Verluste aus Termingeschäften lassen sich kaum noch verrechnen

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Die Steuerbelastung steigt allerdings noch an, wenn der Trader stattdessen 1.000.000 Euro Verluste und 800.000 Euro Gewinne realisiert. In diesem Fall tritt neben den Vermögensverlust auch noch eine deutliche Steuerbelastung. Inwieweit diese Vorschrift verfassungsgemäß ist, müssen die Gerichte klären. Die dargestellten Dimensionen dürften aber deutlich machen, dass bei dieser Gesetzesauslegung nicht nur finanzstarke Trader mit Gewinnen von mehr als 10.000 Euro im Jahr betroffen sind. Die neue Vorschrift berührt auch alle anderen Anleger, die einen Gewinn versteuern müssen, obwohl sie insgesamt einen Verlust erzielt haben. Im Ergebnis werden sich die Anleger dann sicherlich fragen, ob Sie zukünftig derartige Risiken noch eingehen wollen.

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat durch seine Pressesprecherin auf einer Konferenz zunächst angedeutet, dass die unterjährige Verlustverrechnung auch weiter Bestand haben wird. Auf wiederholte Nachfrage hat das BMF nun aber doch erklärt, dass mit dem Gesetzeswortlaut lediglich die Verrechnung von Verlusten bis zur Höhe von 10.000 Euro pro Jahr mit der Summe der Gewinne erfolgen kann. Die über diesen Betrag hinausgehenden Verluste sind dann in den Folgejahren ebenfalls nur in Höhe von 10.000 Euro jährlich mit Gewinnen verrechenbar.

Das bedeutet, dass die Banken die aufgelaufenen Verluste bescheinigen müssen, damit im Rahmen der Veranlagung die Verrechnung, etwa mit entsprechenden Gewinnen bei anderen Banken, erfolgen kann. Dadurch zahlen die Anleger grundsätzlich unabhängig von der Begrenzung auf 10.000 Euro unterjährig Abgeltungsteuer und können die Verluste erst mit der nächsten Steuererklärung verrechnen. Termingeschäfte fallen damit im Prinzip nicht mehr unter die Abgeltungsteuer und eine Berücksichtigung ist nur über die Steuererklärung möglich.

Insbesondere im Day Trading ist es wesentliche Grundlage der verschiedenen Strategien, dass sowohl Gewinne als auch Verluste erzielt werden und der Gewinn im Ergebnis nur dadurch erzielt wird, dass die Summe der Gewinn-Trades die Summe der Verlust-Trades übersteigt. So sind Optionsstrategien, bei denen der Trader jeweils Long-Positionen in Put- und Call-Optionen des gleichen Basiswertes mit gleichem oder unterschiedlichem Basispreis eröffnet – sogenannte Straddles oder Strangles – durch diese Gesetzesänderung kaum noch zu realisieren.

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