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BVK-Präsident Michael H. Heinz „Taping-Pflicht belastet Finanzanlagenvermittler unnötig“

Audiokassette: Das sogenannte Taping birgt laut Vermittlerverband BVK viele Probleme. So seien alle aufzeichnungspflichtigen Gespräche über eine mögliche Vermittlung von Finanzprodukten laut FinVermV-Entwurf zehn Jahre lang aufzubewahren.
Audiokassette: Das sogenannte Taping birgt laut Vermittlerverband BVK viele Probleme. So seien alle aufzeichnungspflichtigen Gespräche über eine mögliche Vermittlung von Finanzprodukten laut FinVermV-Entwurf zehn Jahre lang aufzubewahren. | Foto: Stas Knop
Michael H. Heinz, BVK

Die aktuell geänderte Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) enthält einige Regelungen, die „Finanzanlagenvermittler aufgrund eines falsch verstandenen Verbraucherschutzes unverhältnismäßig und unnötig belasten werden“. Das erwartet zumindest Michael H. Heinz, Präsident des Vermittlerverbands BVK, dem nach Verbandsangaben rund 12.000 selbständige und hauptberufliche Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als Mitglieder angehören.

„Insbesondere kritisieren wir die Aufzeichnungspflicht elektronischer und telefonischer Kommunikation, das sogenannte Taping“, sagt Heinz. „Es bürdet den rund 38.000 Finanzanlagenvermittlern viel Arbeit auf und wird auch zu Rechtsunsicherheiten führen. Denn in Beratungsgesprächen wird nicht immer eindeutig sein, wann ein aufzeichnungspflichtiges Gespräch endet und nicht aufzunehmende Inhalte zum Beispiel über einen Versicherungsabschluss beginnen.“

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Jedoch sieht der BVK auch Positives in der novellierten FinVermV: „So wurde das Vergütungssystem auf Provisionsbasis unangetastet gelassen und nur dahingehend korrigiert, dass Zuwendungen seitens der Produktgeber nicht mit der Verpflichtung der Finanzanlagenvermittler kollidieren dürfen, im bestmöglichen Interesse des Anlegers zu handeln.“ Außerdem werde Vermittlern eine zehnmonatige Übergangsfrist gewährt, um ihre Berufspraxis an die neue Rechtslage anzupassen.

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