Abmahnung durch Verbraucherzentrale Volksbank Reutlingen zieht Negativzinsen zurück
In einem offenen Brief des Vorstands teilte die Volksbank Reutlingen ihren Kunden jetzt mit, dass sie negative Zinsen aus ihrem Preisverzeichnis im Internet gestrichen habe, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung.
Vorgesehen war demnach bislang ein sogenanntes Verwahrentgelt von 0,5 Prozent für Privatkunden. Deren Guthaben auf Girokonten sollten ab dem ersten Euro und Einlagen ab 10.000 Euro mit den Strafzinsen belegt werden.
Doch diese Regelung „hielt einer rechtlichen Prüfung nicht Stand“, kommentiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. „Nach unserer Auffassung ist ein Negativzins für derartige Vertragsmodelle für Privatkunden rechtswidrig“, erklärt Cornelia Tausch vom Vorstand des Vereins mit Sitz in Stuttgart. „Wir haben daher rechtliche Schritte eingeleitet.“
Strafbewehrte Unterlassungserklärung
Die Verbraucherzentrale hatte der Volksbank eine Abmahnung geschickt. Darin forderte sie das Kreditinstitut auf, „das rechtswidrige Verhalten einzustellen“. Künftig solle die Bank keine Negativzinsen mehr erheben und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
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Ob die im Preisaushang bekannt gegebenen Strafzinsen auch tatsächlich erhoben wurden, sei für die Bewertung der Klausel unerheblich. Denn durch den Preisaushang seien die Negativzinsen Vertragsbestandteil bestehender und künftiger Verträge.
„Für die rechtliche Bewertung zählen die Vertragsinformationen, die uns vorliegen und die Verbrauchern zur Verfügung gestellt werden. Behauptungen der Bank, dass das in der Praxis anders gehandhabt wird, spielen keine Rolle“, so Tausch weiter.