Aktien und Aktienfonds dürfen demnach nur noch 20 Prozent des Portfolios ausmachen. Vor Flexi II gab es keine Grenzen für Anlage des Kontoguthabens. Übergangsvorschriften sieht das Flexi-II-Gesetz nicht vor, deshalb war es bisher nicht eindeutig, inwiefern die Regelung für schon eingerichtete Zeitwertkonten gilt.
Jetzt haben sich die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung zu Wort gemeldet und versucht, Unklarheiten wie diese zu beseitigen. In dem Schreiben stellen die Sozialversicherungsträger klar, dass die Regeln für die vorsichtige Kapitalanlage nur für Konten gelten, die seit 1. Januar eingerichtet wurden. Für Bestandskunden gelten die Anlagerestriktionen nur, wenn „Neuanlageentscheidungen“ getroffen werden. Was darunter aber zu verstehen ist, lassen die Sozialversicherungsträger offen.
Deutlicher werden sie wiederum, wenn es um die Garantie des Kontoguthabens (nach Kosten) geht. Danach muss der Arbeitgeber diese Werterhaltungsgarantie auch dann übernehmen, wenn das Konto etwa bei einer Fondsgesellschaft oder Bank liegt, die ihrerseits schon eine solche Garantie abgegeben hat.
Aktiengrenzen greifen nur bei neuen Wertkonten
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