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Vorwürfe nach Wirecard-Skandal Bafin verbietet Mitarbeitern Handel mit Aktien

Verwaltungsgebäude der Bafin in Frankfurt am Main
Verwaltungsgebäude der Bafin in Frankfurt am Main: Nach dem Zusammenbruch von Wirecard wurden der Finanzaufsicht schwere Versäumnisse vorgeworfen – hinzu kam der Verdacht, dass Mitarbeiter noch kurz vor der Insolvenz mit Aktien des Unternehmens gehandelt haben sollen. | Foto: Imago Images / Hannelore Förster

Mitarbeitern der Bundesanstalt für Finanzdienstleitungsaufsicht (Bafin) ist der private Handel mit Wertpapieren wie Aktien und Anleihen nun nahezu vollständig untersagt. „Ziel der am 1. September 2022 in Kraft tretenden Dienstanweisung für private Finanzgeschäfte der Bafin-Beschäftigten ist, jeglichen Anschein von Missbrauch vertraulicher Informationen zu unterbinden“, so Bafin-Präsident Mark Branson. Die neuen Regeln gehören Branson zufolge zu den strengsten weltweit.

Mitarbeitern ist es demnach verboten, mit Finanzinstrumenten von Unternehmen zu handeln, die unter Aufsicht der Bafin stehen. Untersagt sind zudem der Handel mit Wertpapieren, die in Deutschland an organisierten Märkten gehandelt werden sowie spekulative Finanzgeschäfte mit Derivaten und Aktien. Alle Bafin-Beschäftigte müssen Finanzgeschäfte ab dem ersten Euro melden.

Für einen Teil der Mitarbeiter gelten nochmals strengere Regeln. So ist Angestellten der Aufsichtsbereiche der Handel mit Finanzinstrumenten „mit Bezug zu sämtlichen in der Europäischen Union ansässigen Kreditinstituten, Versicherungsunternehmen und sonstigen Finanzinstituten verboten“, heißt es. Das treffe auf 90 Prozent der Beschäftigten zu. Beschäftigte der Marktaufsicht dürfen darüber hinaus keine Finanzgeschäfte im außerbörslichen Handel tätigen.

 

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Die Regelungen gelten in Teilen seit Oktober 2020 und dürften bereits Wirkung zeigen: In Summe hätten sich die privaten Finanzgeschäfte der Mitarbeiter im ersten Halbjahr 2022 im Vorjahresvergleich fast halbiert, teilte die Behörde mit. Nach dem Wirecard-Skandal hatte die Bafin die Vorgaben verschärft. Beschäftigte der Finanzaufsicht sollen kurz vor dem Zusammenbruch des Zahlungsdienstleisters im Juni 2020 noch mit Derivaten des Unternehmens gehandelt haben.

Private Finanzgeschäfte von Bafin-Mitarbeitern nach Wirecard-Insolvenz untersucht

Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften ergaben sich nach der Wirecard-Insolvenz der Behörde zufolge bei 42 Mitarbeitern. Die meisten standen unter Verdacht, gegen die Anzeigepflicht verstoßen zu haben. In elf Fällen sei das behördliche Verfahren bereits abgeschlossen, teilte die Bafin mit. Bei vier Mitarbeitern habe es Maßnahmen, etwa Geldbußen, gegeben. Sieben Fälle hätten die Behörden nach weiterer Prüfung als Bagatellverfehlungen eingestellt.

Zwölf Verwaltungsverfahren laufen nach Angaben der Finanzaufsicht noch. In 19 Fällen werde noch geprüft, ob ein Verfahren eröffnet werden solle. In einem Fall, in dem es Anhaltspunkte für strafbaren Insiderhandel gegeben hatte, „konnten alle Verdachtsmomente ausgeräumt werden“, heißt es von der Finanzaufsicht.

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