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DSW strebt Vergleich über niederländische Stiftung an EY Global soll im Wirecard-Skandal haften

Logo von EY an Firmengebäude
Logo von EY an Firmengebäude: Die Aktionärsvereinigung DSW bereitet über die Stiftung „Stichting Wirecard Investors Claim“ eine Sammelklage gegen den Wirtschaftsberater vor. | Foto: Imago Images / Michael Gstettenbauer

Wirecard-Aktionäre, die durch den Wirtschaftsskandal und die Insolvenz Geld verloren haben, können sich verschiedenen Initiativen anschließen – eine davon ist die „Stichting Wirecard Investors Claim“. Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) hat die Stiftung nach niederländischem Recht mit Kanzleien aus Berlin und Amsterdam gegründet. Die Aktionärsvereinigung setzt dabei beim Wirtschaftsprüfer EY an, der mitverantwortlich und damit haftbar für den Schaden sei. EY hatte seit 2009 die Jahresabschlüsse von Wirecard geprüft und bis zum Geschäftsjahr 2018 uneingeschränkt bestätigt.

Vorteil der Stiftung gegenüber einem Kapitalanleger-Musterverfahren, einer Sammelklage, sei zunächst die Verfahrenslänge, sagt DSW-Hauptgeschäftsführer Marc Tüngler. Ein Negativ-Beispiel sei das Telekom-Verfahren, das 19 Jahre gedauert habe. „Das ist schlichtweg nicht zumutbar“, so Tüngler.

Über die „Stichting Wirecard Investors Claim“ soll zudem nicht nur der Wirtschaftsprüfer EY Deutschland haftbar gemacht werden, sondern die Dachorganisation EY Global. „Dies ist aus unserer Sicht nur konsequent, da EY Global bei der Beaufsichtigung von EY Deutschland versagt hat und daher ebenfalls für den Schaden der Anleger haftet“, erläutert Klaus Nieding von der beteiligten Kanzlei Nieding+Barth.

Tüngler: „Wirecard-Anlegern dürfen keine weiteren Kosten entstehen“

Über ein Musterverfahren sei das nicht möglich, sagt auch der DSW-Hauptgeschäftsführer. „Im Kern geht es also darum, einen Entschädigungsfonds aufzubauen, der erstens schneller und zweitens für die Anleger auch auskömmlicher ausgestattet ist, als dies jemals über ein Musterverfahren oder ein Kapitalanlegermusterverfahren möglich wäre“, so Tüngler.

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Anleger müssen nur im Erfolgsfall zahlen: Die Kosten für die Stiftung werden durch einen Prozessfinanzier getragen. „Es ist für uns von zentraler Bedeutung, dass den Anlegern keinerlei weitere Kosten entstehen dürfen, nachdem sie bereits mit Wirecard herbe Verluste erleiden mussten“, sagt Tüngler. Im Erfolgsfall werde der Prozessfinanzierer mit 25 Prozent an der Entschädigungssumme beteiligt.

 

Eine erste Verjährungsfrist im Fall Wirecard droht Ende 2023. Anleger können sich auf der Website der Stiftung registrieren. Auf diese Weise könnten Ansprüche über diese Frist hinaus gesichert werden, heißt es von der DSW. In einem nächsten Schritt sollen Kauf- und Verkaufsdaten erfasst und automatisiert verarbeitet werden. Bislang haben sich etwa 35.000 geschädigte Aktionäre beim Verband registriert. Die Schadenssumme dürfte sich auf mehr als 1,5 Milliarden Euro belaufen, schätzt Tüngler. Die genaue Schadensberechnung auf Basis der konkreten Kaufdaten stehe aber noch aus.

Der schnellste und effizienteste Weg zur Entschädigung ist laut DSW ein Vergleich mit dem Wirtschaftsprüfer. „Sollten EY Deutschland/Global nicht zu einer außergerichtlichen Einigung bereit sein, beschreiten wir den Klageweg“, so Rechtsanwalt Klaus Nieding. Die Klageschrift werde derzeit vorbereitet.

Die Stiftung stehe nicht nur Wirecard-Anlegern aus Deutschland offen, heißt es vom DSW. Für alle geschädigten Aktionäre gelte aber gleichermaßen, dass sie sich der Stiftung nur anschließen können, wenn sie sich bislang nicht an einem Klageverfahren beteiligt haben. „Das Verbot der sogenannten doppelten Rechtshängigkeit untersagt die Beteiligung an mehreren Verfahren gleichzeitig“, so Rechtsanwalt Nieding.

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