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Baufinanzierung „Bundesrat will dem Widerrufsjoker mehr Zeit lassen“

Markus Jansen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Neuss.
Markus Jansen ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Neuss.
Das Gesetz zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie, das auch für angehende 34i-Vermittler einige wichtige Fragen aufwirft, hat im Februar den Bundestag passiert und stand anschließend auch im Bundesrat auf der Tagesordnung. „Zwar wurde das Gesetz nicht aufgehalten“, kommentiert Markus Jansen.

„Allerdings hat die Länderkammer deutliche Kritik geäußert am schnellen Aus für den Widerrufsjoker und dies auch in einer Entschließung dokumentiert“, so der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht aus Neuss weiter. Für ihn ist die Empfehlung der 16 Ländervertreter nachvollziehbar.

Der Bundesrat hatte eine rund einjährige Übergangszeit vorgeschlagen und bedauert, dass das Gesetz keine Obergrenze für die Höhe des Dispositions- und Überziehungskreditzinses vorsieht. Zudem seien die Voraussetzungen, die eine Beratungspflicht des Kreditinstituts bei Überziehung von Konten auslösen, zu hoch.

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