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Berichtspflichten im Prime Standard Das sagen Asset Manager zu Vorgaben

Börse in Frankfurt: Im Prime Standard gelistete Unternehmen müssen Quartalsberichte für Investoren erstellen.
Börse in Frankfurt: Im Prime Standard gelistete Unternehmen müssen Quartalsberichte für Investoren erstellen. | Foto: imago images / sepp spiegl

Konzerne, die im Prime Standard der Deutschen Börse in Frankfurt gelistet sind, müssen alle drei Monate über ihre Geschäfte berichten. Betroffen von der Regelung sind die Börsenbarometer Dax, M-Dax, S-Dax und Tec-Dax.

Für Unternehmen kann die vierteljährliche Berichtspflicht belastend sein, wie das Beispiel Allianz zeigt. Anfang Februar regte das Management des Versicherers an, nur noch Berichte zum halben und zum vollen Geschäftsjahr zu verlangen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, befragte die Deutsche Börse daraufhin Investoren und Index-Mitglieder, wie sinnvoll Quartalsberichte sind. „Ob es im Anschluss an die Marktkonsultation zu veränderten Anforderungen im Prime Standard in Bezug auf die Quartalsberichterstattung kommen wird, muss der Börsenrat der Frankfurter Wertpapierbörse entscheiden“, erklärte die Deutsche Börse gegenüber dem Handelsblatt.

In der Fondsbranche sind die Reaktionen auf die Initiative der Allianz durchwachsen. Johannes Hesche von Acatis Investment sucht für seine Fonds Wertpapiere von Unternehmen mit soliden Geschäftsmodellen. „Fokus unserer Analyse sind fundamentalen Kennzahlen“, sagt der Portfoliomanager. Aktien kaufe er in der Absicht, sie mehrere Jahre zu halten und erst dann wieder zu verkaufen, wenn sie ihren fairen Wert überschritten haben. Quartalsberichte nutze er als Anhaltspunkt, ob die Unternehmensstrategie umgesetzt werde. Prinzipiell könne man dafür auch Halbjahresberichte nehmen. Für die langfristige Auswahl seien jedoch beide Berichtsformen von untergeordneter Bedeutung, da Sondersituationen immer mal zu schlechten Zahlen führen könnten. Die Qualität eines langfristig guten Geschäftsmodells beeinflusse das jedoch nicht.

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Ingo Speich, bei Deka Investment für die Bereiche Nachhaltigkeit und Corporate Governance verantwortlich, vertritt eine andere Meinung.  „Unternehmen sollten akzeptieren, dass sie sich bewusst für den Börsengang entschieden haben und sich daher auch verpflichtet fühlen, an einer qualitativ hochwertigen Berichterstattung festzuhalten“, sagt der Experte. Schließlich müssten Aktionäre als Eigentümer in ausreichendem Maße informiert werden. Wem die Berichterstattung zu viel erscheine, der könne sich von der Börse komplett zurückziehen.

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