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[Anzeige] FIDUKA-Depotverwaltung GmbH Besser anlegen mit André Kostolany

André Kostolany, 1995
André Kostolany, 1995: „Die größte Spekulation der Welt wäre es, einen Politiker zu dem Wert einzukaufen, den er hat, und ihn zu dem Wert zu verkaufen, den er sich selbst einräumt.“ | Foto: Imago Images / teutopress

Gegründet wurde die FIDUKA-Depotverwaltung GmbH 1971. Maßgeblich geprägt von André Kostolany und Gottfried Heller, verfügt der Asset Manager mit Sitz in München über mehr als 50 Jahre Erfahrung und Erfolg bei der Kapitalanlage. FIDUKA bietet eine moderne Vermögensverwaltung, die jahrzehntelange Anlageerfahrung in Aktien und Anleihen mit neuesten Erkenntnissen der Finanzwissenschaft verbindet. Die Gesellschafter – Management und Mitarbeiter – bieten Gewähr für langfristiges und konsequentes Handeln im Kundeninteresse. Zahlreiche Auszeichnungen dokumentieren die langjährig überdurchschnittlich erfolgreiche Arbeit in der Vermögensverwaltung und im Fondsmanagement.

Philosophie

FIDUKA verfolgt einen mittel- und langfristigen Anlagestil, der auf eigenen und externen Analysen beruht. Ausgangspunkt der Anlageentscheidungen ist die globale volkswirtschaftliche und monetäre Analyse. Bei der Aktienauswahl stehen qualitativ hochwertige und preiswerte Aktien im Fokus. Auf Wunsch erfolgt die Umsetzung über individuell selektierte Indexfonds (ETFs). Basis für den langfristigen Anlageerfolg ist der Aufbau eines effizienten und breit diversifizierten Portfolios, das proaktiv einem sich ändernden Umfeld angepasst wird. Die Portfolio-Entscheidungen des von Banken unabhängigen Vermögensverwalters sind frei von Interessen Dritter.

Kunden

In der Vermögensverwaltung werden nahezu 500 Kunden betreut. Zu den Kunden gehören:

  • Privatkunden und Familienverbünde
  • Unternehmer und Unternehmen
  • Family Offices
  • Kammern, Verbände und Vereine
  • Klöster und kirchliche Gemeinschaften
  • Stiftungen und gemeinwohlorientierte Kunden

Fünf FIDUKA-Fonds

In fünf Fonds werden knapp 250 Millionen Euro verwaltet. Der erste Fonds, der FIDUKA-UNIVERSAL-FONDS I, wurde bereits 1989 aufgelegt.

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Besonderen Wert legt FIDUKA auf eine mandatierte individuelle Vermögensverwaltung: So kann ein Bankdepot oder ein Spezialfonds-Mandat vereinbart werden. Es erfolgt eine strikte Beachtung der Anlagerichtlinien des Kunden; auf Wunsch kann die Kapitalanlage dezidiert an den Kriterien von Ethik und Nachhaltigkeit ausgerichtet werden. Das Reporting und das Risikomanagement werden nach individuellen Kundenwünschen vorgenommen. 

 

Disclaimer:

Die Angaben dienen ausschließlich Marketing- und Informationszwecken und stellen keine Aufforderung zum Kauf oder Verkauf von Fondsanteilen dar. Alleinige Grundlage für den Anteilerwerb sind die Verkaufsunterlagen (Basisinformationsblatt, Verkaufsprospekt, Jahres- und Halbjahresbericht) zum Investmentvermögen. Verkaufsunterlagen zu allen Investmentvermögen der Universal-Investment sind kostenlos bei Ihrem Berater / Vermittler, der zuständigen Verwahrstelle / Depotbank oder bei Universal-Investment unter www.universal-investment.com erhältlich.

Die Angaben richten sich ausschließlich an Personen, deren Wohnort oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ist.  Sie richten sich nicht an natürliche und juristische Personen, deren Wohn- bzw. Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland liegt. Diese Angaben richten sich insbesondere nicht an US-amerikanische Staatsbürger oder Personen mit Wohnsitz bzw. ständigem Aufenthalt in den USA.

Das Sondervermögen weist aufgrund seiner Zusammensetzung und seiner Anlagepolitik ein nicht auszuschließendes Risiko erhöhter Volatilität auf, d.h. in kurzen Zeiträumen nach oben oder unten stark schwankender Anteilpreise.

Eine Zusammenfassung Ihrer Anlegerrechte in deutscher Sprache finden Sie auf www.universal-investment.com/media/document/Anlegerrechte. Zudem weisen wir darauf hin, dass Universal-Investment bei Fonds für die sie als Verwaltungsgesellschaft Vorkehrungen für den Vertrieb der Fondsanteile in EU-Mitgliedstaaten getroffen hat, beschließen kann, diese gemäß Artikel 93a der Richtlinie 2009/65/EG und Artikel 32a der Richtlinie 2011/61/EU, insbesondere also mit Abgabe eines Pauschalangebots zum Rückkauf oder zur Rücknahme sämtlicher entsprechender Anteile, die von Anlegern in dem entsprechenden Mitgliedstaat gehalten werden, aufzuheben.

 

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