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BVI-Chef über den Anlegerschutz: „Was bleibt, ist Wettbewerbsverzerrung“

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DAS INVESTMENT.com: Die Emissionshäuser sind im BSI Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen organisiert. Welche Vorteile können sich die Gesellschaften durch eine Mitgliedschaft im BVI verschaffen?

Richter: Wir wollen anderen Verbänden nicht die Mitglieder abwerben. Es führt aber kein Weg an der Erkenntnis vorbei, dass das KAGB die Fondswelt verändert. Was früher eine aufsichtsrechtlich unregulierte unternehmerische Beteiligung war, ist heute ein regulierter geschlossener AIF. Und damit kommt man zwangsläufig auf den BVI, dessen Mitglieder heute schon weit über eine Billion Euro in AIFs verwalten.

Rund drei Viertel des Vermögens verwalten sie in AIFs und Mandaten, nur ein Viertel in OGAWs. Zudem haben wir heute schon Mitglieder, die entweder selbst geschlossene AIFs verwalten oder als Master-KVG dieses Geschäftsfeld erschließen wollen. Der BVI wird sich also um das Thema geschlossene AIFs unabhängig von neuen Mitgliedern intensiv kümmern, sowohl in der Interessenvertretung als auch in der rechtlichen und steuerlichen Beratung der Mitglieder.

Der BVI hat jahrzehntelange Erfahrung mit Kapitalanlagenregulierung. Daher ändert sich die Welt für uns nicht wesentlich. Sie hat sich nur um einige neue Vorschriften erweitert.

DAS INVESTMENT.com: Wenn ein Emissionshaus deutlich kleiner ist als eine große Fondsgesellschaft, dann ist doch eine Gleichbehandlung schwierig.

Richter: Nein, überhaupt nicht. Jedes Mitglied hat die gleichen Rechte und Möglichkeiten. Wir haben keine Mitglieder erster und zweiter Klasse. Es hängt immer vom einzelnen Mitglied ab, wie aktiv es sich in den verschiedenen Ausschüssen und Arbeitskreisen einbringt.

DAS INVESTMENT.com: Stand ein Zusammenschluss zwischen dem BVI und dem BSI mal zur Debatte?

Richter: Nein, nie. Ich habe gehört, dass da etwas kolportiert worden ist. In Wahrheit hat es nicht einmal Kontakt gegeben. Wie gesagt, wir nehmen nur KVGs auf.

DAS INVESTMENT.com: Eine Kooperation der Verbände auf politischer Ebene ist doch sinnvoll.

Richter: Wir kooperieren permanent mit anderen Verbänden, vor allem denen aus der Banken- und Versicherungswirtschaft. Jede Kooperation findet aber dort ihr Ende, wo sich die Interessen der Mitglieder unterscheiden. Wer also seine Position zur Geltung bringen will, muss die Verbandsposition mitbestimmen. Erst außen vor zu bleiben und hinterher auf Kooperation zu hoffen, ist eine riskante Strategie.

DAS INVESTMENT.com: Es entsteht der Eindruck, dass ausgerechnet die Bafin in der Welt der neuen Regulierung noch nicht ganz angekommen ist.

Richter: Nein, so kann man das nicht sagen, aber natürlich ist die Bafin sehr stark beansprucht. Das liegt vor allem an der AIFM-Richtlinie, aber zum Teil auch daran, dass die Bafin bei der Umsetzung der Richtlinie bürokratische Vorgaben macht, die unsere Nachbarn im Ausland nicht für erforderlich halten. So müssen wir zum Beispiel bei alten Spezialfonds neben den eigentlichen Anlagebedingungen alle Nebenabreden und Side-Letters einreichen, und das teilweise in mehrfacher Ausführung.

Wir hatten neulich eine Klausurtagung. Da waren auch Kollegen aus England, Italien und Frankreich. Die haben ziemlich gestaunt, als wir ihnen erzählt haben, was wir in Deutschland im Rahmen des Genehmigungsverfahrens alles vorlegen müssen und wie restriktiv vieles ausgelegt wird. Die müssen die AIFM-Richtlinie auch umsetzen, aber es scheint nirgends so bürokratisch wie hier zu verlaufen.

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