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Außer bei Embargo-Verstößen D&O-Versicherungen werden zahlen

Gehbehinderte Seniorin flieht vor russischen Bomben in die U-Bahn in Lviv
Gehbehinderte Seniorin flieht vor russischen Bomben in die U-Bahn in Lviv: Seit Kriegsausbruch in der Ukraine sind die Haftungsrisiken für Top-Manager deutscher Unternehmen stark gestiegen, warnt ein Rechtsexperte. | Foto: Imago Images / Nurphoto

Begeht ein Manager einen Fehler, haftet er unter Umständen mit seinem Privatvermögen. Und in Krisenzeiten seien die Anforderungen an Manager besonders hoch, warnt Marcel Straub, Rechtschef und Leiter der Schadenabteilung bei der Versicherungsplattform Finlex. So müssten derzeit in vielen Betrieben Lieferketten oder Produktionsabläufe angepasst, Kredite rechtzeitig beantragt, mögliche Fördermittel geprüft und die Cybersicherheit hochgefahren werden. Für einige Unternehmen lohne es sich derzeit sogar, einen externen Krisenberater zu beauftragen, der das Unternehmen fachlich oder juristisch unterstützt.

„Zudem ist bei jeglichen Geschäften zu prüfen, ob ein Russland-Bezug besteht und das Geschäft somit gegebenenfalls sanktions- oder embargobewehrt ist“, sagt Straub. Anderenfalls drohen den Unternehmen erhebliche Bußgelder, „für die der Unternehmensleiter von seinem Unternehmen persönlich in Regress genommen werden könnte.“

Entscheidungsprozesse dokumentieren

Um diese Haftungsrisiken zu begrenzen, sollten Manager ihre Entscheidungsprozesse stets dokumentieren, rät Straub. Dann hätten sie bei möglicherweise geltend gemachten Schadensersatzansprüchen Argumente für ihre Entlastung zur Hand.

„Angesichts der erhöhten Haftungsrisiken ist es für Manager umso wichtiger, auf einen möglichst umfassenden D&O-Versicherungsschutz zurückgreifen zu können“, rät der Rechtsexperte. Die D&O-Versicherung, auch Manager-Haftpflichtversicherung genannt, bietet Schutz, indem sie zunächst den Sachverhalt und die Haftungsfrage prüft. Unberechtigt erhobene Ansprüche gegen den Manager werden mithilfe von Anwaltskanzleien abgewehrt. Gelingt dies nicht oder ist der Anspruch berechtigt, leistet der D&O-Versicherer den Schadensersatz anstelle des Managers.

D&O-Verträge enthalten keine Kriegsausschlussklausel

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Besondere Auswirkungen auf den Versicherungsschutz der D&O-Versicherung erwartet Straum durch den Krieg in der Ukraine in den allermeisten Fällen indes nicht. „D&O-Verträge enthalten in aller Regel keine sogenannte Kriegsausschlussklausel, so dass keine Diskussion darüber aufkommen dürfte, wie wir sie momentan in der Cyber-Versicherung führen“, sagt er. Er gehe davon aus, dass sich die Versicherer an ihr Leistungsversprechen halten und auch in Versicherungsfällen mit Bezug zum Krieg in der Ukraine den versicherten Unternehmensleitern im bestehenden Ausmaß beistehen.

Embargoklausel könnte zum Problem werden

Allerdings könnte in wenigen Fällen die sogenannte Embargoklausel zum Problem werden. Demnach besteht der Versicherungsschutz laut Vertrag nur, solange dem keine Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen oder Embargos entgegenstehen. Nicht versichert sind demnach Risiken, deren Versicherbarkeit verboten ist.

Verboten wurde von der EU momentan zum Beispiel der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen aus Russland sowie deren Versicherung. Dies kann zur Folge haben, dass ein Manger, der im Zusammenhang mit einem embargobelasteten Geschäft in Anspruch genommen wird, unter Umständen keinen Versicherungsschutz bekommt.

„Zu rechnen ist jedoch damit, dass Versicherer ihre Kapazitäten hinsichtlich (Tochter-)Unternehmen mit Russland-Bezug deutlich reduzieren oder sich komplett aus diesem Segment zurückziehen werden“, sagt Straub. Bei internationalen Versicherungsprogrammen größerer Unternehmen hätten Versicherer bereits kommuniziert, zukünftig keine lokalen Policen in Russland zum Schutz der Manager vor Ort mehr bereit zu stellen oder dort zu verlängern. Vereinzelt sei zu beobachten, dass Versicherer Lokalpolicen gekündigt haben. „Zudem werden Versicherer erhöhte Informationsanforderungen an Unternehmen mit Russland-Bezug stellen, um sich ein genaueres Bild über deren Geschäfts- und somit Haftungsrisiken machen zu können“, so der Experte.

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