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DAI fordert ESG-Berichtspflichten für Unternehmen international abstimmen

Bemalte Fassade am Siemens-Werk in Berlin-Siemensstadt
Bemalte Fassade am Siemens-Werk in Berlin-Siemensstadt: Europäische Unternehmen sollen bald verbindlich über Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssen. | Foto: imago images / Jürgen Heinrich

Man begrüße durchaus, dass Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte berichten müssten. Allerdings sollte es dafür Standards geben, die weltweit aufeinander abgestimmt sind. Mit dieser Forderung reagiert das Deutsche Aktieninstitut (DAI) auf einen Entwurf für Berichtsstandards, den das Beratungsgremium European Financial Reporting Advisory Group (Efrag) kürzlich vorgestellt hat.

Die Efrag war im vergangenen Jahr damit betraut worden, Vorgaben für Unternehmen zu erarbeiten, wie diese ihrer Pflicht zum Nachhaltigkeits-Reporting nachkommen könnten. Ende April legte die Gruppe Ergebnisse vor, seither stehen sie zur Konsultation. 13 Standards und insgesamt 137 Veröffentlichungspflichten sind es, die die Efrag auf rund 400 Seiten zusammengetragen hat. Interessenvertreter hatten 100 Tage Zeit, um auf die Vorschläge sowie eine 200-seitige Umfrage zu antworten. Anfang dieser Woche endete die Frist.

„Schlanke, praxistaugliche Standards“

Neben der ihrer Ansicht nach zu knappen Kommentar-Frist kritisieren die Aktionärsvertreter vor allem: Die europäischen Standards sollten enger mit schon bestehenden internationalen Nachhaltigkeitsstandards, insbesondere denen des International Sustainability Standards Boards (ISSB), abgestimmt werden. Sonst  drohe europäischen Unternehmen eine aufwendige Doppelberichterstattung. „Sie müssten dann nach den rechtlich verbindlichen europäischen und den ISSB-Nachhaltigkeitsstandards berichten, da letzteres von weltweit agierenden Investoren erwartetet wird“, erinnert man bei DAI.  

Es sollten „schlanke, praxistaugliche Standards“ sein, an denen sich die Unternehmen orientieren könnten. Konkret schlägt das DAI vor: In einem ersten Schritt sollten die Unternehmen lediglich bestimmte Informationen zu ausgewählten Bereichen veröffentlichen müssen. Bei den Themen Biodiversität und Umweltverschmutzung etwa lägen noch kaum Kennzahlen und Messwerte vor. Daher seien ausführliche Berichtspflichten dort bislang fehl am Platz.

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Auch den Zeitplan für die Unternehmen empfinden die Aktionärsvertreter als zu eng bemessen: Die EU-Kommission werde die Berichtsstandards voraussichtlich im Juni 2023 annehmen. Nach derzeitigem Stand sollten Unternehmen allerdings schon für 2024 einen Nachhaltigkeitsbericht vorlegen. „Die Neuaufstellung und Anpassung komplexer Berichts- und IT-Systeme brauchen ausreichend Zeit, damit die Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch den Erwartungen entsprechen kann“, erinnert man bei DAI.

Finale Berichtsstandards im November erwartet 

Insgesamt hält man die Efrag-Vorschläge für nicht ausgereift: In ihrer aktuellen Form verursachten sie vor allem bürokratischen Aufwand, ohne dass die Unternehmen Rechtssicherheit hätten.  „Impulse zu mehr Nachhaltigkeit verstehe ich anders“, kommentiert die Geschäftsführende Vorständin des DAI, Christine Bortenlänger.

Die Berichtspflichten sind Kernelement der europäischen CSRD-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung für Unternehmen. Ende Juni hatten sich EU-Rat und Europäisches Parlament auf einen finalen Richtlinienentwurf geeinigt. Die Richtlinie soll noch 2022 verabschiedet werden.

Laut der europäischen Wertpapieraufsichtsbehörde Esma wird die vom DAI kritisierte Efrag ihre überarbeiteten Berichtsstandards voraussichtlich im November vorlegen. Die Standards sind vorläufig nur auf große Unternehmen ausgerichtet. 2023 sollen Standards auch für kleinere und mittlere Unternehmen folgen.  

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