Aufnahme in die EU-Taxonomie EU-Parlament segnet Atom- und Gaskraft als nachhaltig ab
Das Europäische Parlament hat dem umstrittenen Vorschlag der EU-Kommission zugestimmt: Am heutigen Mittwoch haben die Parlamentarier mehrheitlich entschieden, dass die Energiegewinnung aus Atom- und Gaskraft unter bestimmten Bedingungen als nachhaltig gelten soll. So soll es in einem Rechtsakt stehen, der die europäische Taxonomie-Verordnung ergänzt.
Die Taxonomie-Verordnung legt einen Katalog zu europäischen Industrien fest. Sie definiert, welche Unternehmungen als nachhaltig gelten – was sich wiederum auf deren Zugang zu Finanzmitteln auswirkt.
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Die europäische Wirtschaft auf Nachhaltigkeit zu trimmen, ist der generelle Kurs der Europäischen Union. Dazu sollen auch die Geldströme in eine gewünschte Richtung gelenkt werden. Die Taxonomie soll Entscheidungshilfe sein: Unternehmen, die dort als nachhaltig eingestuft werden, sind auch für nachhaltig orientierte Anleger investierbar. Das Taxonomie-Siegel „nachhaltig“ ist daher von großer Bedeutung: Es entscheidet darüber, ob und in welchem Umfang Firmen am Kapitalmarkt Geld aufnehmen können.
Um den Status von Atom- und Gaskraft hatte es in den vergangenen Monaten in der EU Streit gegeben. Anfang Februar hatte die EU-Kommission den jetzt beschlossenen Rechtsakt vorgelegt, der Atom- und Gaskraft als nachhaltig einstuft – unter folgenden Bedingungen: Neu zu errichtende Atomkraftwerke sollen das Nachhaltigkeits-Siegel erhalten, wenn ihre Baugenehmigung vor 2045 erfolgt. Sie müssen einen Plan haben, wie ihr radioaktiver Abfall ab 2050 gelagert werden soll. Die Nachrüstung bestehender Atomkraftwerke gilt bis 2040 als nachhaltige Unternehmung. Für Gaskraftwerke gilt, dass diese bestimmte CO2-Werte nicht überschreiten dürfen. Bis 2030 gelten Gaskraftwerke zudem als nachhaltig, wenn sie noch problematischere Kohlekraftwerke ersetzen und ab 2035 klimafreundlichere Gase verbrennen.
Bei einer Vorabstimmung im EU-Parlament hatten sich die Vertreter des Umwelt- und Wirtschaftsausschusses noch gegen die Aufnahme von Atom- und Gaskraft in den Nachhaltigkeitskatalog ausgesprochen. Bei der Endabstimmung im Plenum folgte an diesem Mittwoch nun die Kehrtwende: Das Parlament stimmte dem Rechtsakt zu. Zum 1. Januar 2023 soll der Rechtsakt gültig werden.