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Aktualisiert am 31.10.2010 - 14:04 Uhrin Sparen & PortfolioLesedauer: 6 Minuten

Finanzfrage der Woche: Wie funktionieren Geschlossene Fonds?

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Wie viel Rendite bringen die Fonds?

Was ein geschlossener Fonds abwirft, ist bei Zeichnung des Fonds noch nicht bekannt. Im Verkaufsprospekt rechnet der Initiator eine mögliche Ertragsentwicklung vor. Seit Mitte 2005 muss die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht diese Prospekte genehmigen. Es handelt sich dabei jedoch um eine rein formale Prüfung des Prospektaufbaus, die Qualität des Fonds prüfen die Aufseher nicht.

Die Gesamtrendite ergibt sich aus den laufenden Erträgen, etwa Mieteinkünften bei Immobilienfonds, und dem Verkauf des Investitionsobjekts am Ende. Gehebelt wird die Rendite bei den meisten Fonds durch Einsatz von Krediten. Anleger erhalten in der Regel jährlich eine Ausschüttung aus den laufenden Erträgen und am Ende ihren Anteil am Verkaufserlös.

Keinesfalls darf man dabei die Ausschüttungen mit der Wertentwicklung eines Investmentfonds oder anderen Wertpapiers verwechseln. Gleiches gilt auch für die noch immer gelegentlich verwendete umstrittene Renditeangabe nach dem internen Zinsfuß (IRR). Da sich diese Rendite immer nur auf das tatsächlich gebundene Kapital bezieht, eignet sie sich nicht als Vergleichsmaßstab. Am aussagekräftigsten für den Anleger ist der Gesamtrückfluss nach einer bestimmten Laufzeit – der ist allerdings stets nur eine Prognose.

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Gibt es gar keine Steuervorteile mehr?

Früher war ein wichtiges Argument für den Kauf eines geschlossenen Fonds die anfängliche Verlustzuweisung. Anleger bekamen gleich im ersten Jahr einen steuerlichen Verlust zugewiesen, der oft höher als die Einlage war, und konnten diesen in ihrer Steuererklärung von ihren sonstigen Einkünften abziehen. So bekamen Anleger mit Spitzensteuersatz gleich einen Teil oder ihre ganze Einlage vom Fiskus zurück.

Seit Einführung des Paragrafen 15b Einkommensteuergesetz Ende 2005 sind solche Verlustzuweisungen nicht mehr möglich. Die Initiatoren versuchen jetzt vielmehr, die laufenden Erträge weitgehend steuerfrei zu halten.

Bei Schiffsfonds gelingt dieses recht einfach. Dank der sogenannten Tonnagebesteuerung ist die Steuerzahlung nicht von den tatsächlichen Erträgen, sondern von der Größe des Schiffes abhängig – und ist immer äußerst gering. Bei Auslandsimmobilienfonds profitieren Anleger in einigen Ländern, zum Beispiel den USA oder Großbritannien, von Freibeträgen oder niedrigen Steuersätzen. Da die Besteuerung bei geschlossenen Fonds kompliziert ist, da es sich um eine unternehmerischer Beteiligung handelt, sollte – zumindest bei höheren Anlagesummen – immer ein Steuerberater hinzugezogen werden.

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