Finanzfrage der Woche: Wieso darf meine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag verlangen?
Richten soll es ab 1. Januar 2009 nun der Gesundheitsfonds. Seitdem zahlen alle gesetzlich Versicherten einen bundeseinheitlichen prozentualen Beitrag, den der Gesetzgeber einmal im Jahr festlegt, in den Fonds ein. Momentan liegt der bei 14,9 Prozent. Zusätzlich dazu fließen Steuermittel in den Fonds. So funktioniert der Gesundheitsfonds - Grafik vergrößern
Aus diesem Topf erhält jede Kasse pro Versichertem eine Pauschale, die sich an seinem Alter, Geschlecht und Krankheitsrisiken ausrichtet. Dabei werden 80 teure Krankheiten berücksichtigt – der sogenannte morbiditätsorientierte Risikostrukturausgleich, kurz Morbi-RSA. Er sorgt dafür, dass Kassen mit besonders vielen Schwerkranken im Bestand einen Ausgleich vom Staat bekommen. Krankenkassen mit älteren und kranken Versicherten erhalten also mehr Geld als Krankenkassen mit vielen jungen und gesunden Versicherten.Reicht diese Summe aus Beitrag und Zuschlag vom Staat nicht, dürfen die Kassen einen Zusatzbeitrag erheben: Ohne Einkommensprüfung 8 Euro pro Versichertem, mit Einkommensprüfung maximal 1 Prozent der Einkommens des Versicherten. Wird ein Zusatzbeitrag erhoben, dürfen die Versicherungsnehmer sofort zu einer günstigeren Kasse wechseln.
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