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Fürs Protokoll: Beratungsdokumentation ist nur in Deutschland Pflicht

Lesedauer: 1 Minute
Quelle: Pixelio
Quelle: Pixelio
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen stellte eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung zum Thema Beratungsprotokolle bei der Finanzberatung (17/9129). Auslöser war eine Studie, die die Qualität der Beratungsdokumentation bemängelte. Die Abgeordneten wollten wissen, wie andere EU-Länder mit der Finanzberatung umgehen, und ob man von deren Erfahrungen lernen könne.

Die Bundesregierung stellt in ihrer Antwort fest (17/9280), dass alle Länder unterschiedliche Strukturen in der Finanzberatung hätten. Daher seien auch die Regulierungsmethoden und die Absicherungen andere. Zum Beispiel sei ein Beratungsprotokoll nur in Deutschland Pflicht.

In den Niederlanden beispielsweise dürfen Finanzberater ab dem 1.Januar 2013 keine Provision mehr erhalten und müssen durch den Kunden bezahlt werden.

Belgien hat mit der Finanzindustrie ein freiwilliges Moratorium für den Vertrieb von komplexen Finanzinstrumenten an Privatanleger vereinbart.
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